Bundesinnenminister plant schÀrferes Waffenrecht
Veröffentlicht am: 21.02.2020 um 15:38 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Seehofer kĂŒndige in der Samstagsausgabe der "Bild-Zeitung"an, dass er bei entsprechenden Hinweisen durch die Ermittlungen eine Ănderung des Waffenrechts plant. Sollte sich herausstellen, dass die Behörden in Bezug auf den Waffenschein zu spĂ€t eingriffen, sei das Verfahren zu Ă€ndern. Seehofer forderte ein medizinisches Gutachten oder eine BestĂ€tigung vom Arzt. So will der Minister Bedenken fĂŒr die Eignung zum Waffenbesitz ausrĂ€umen. Er wolle sicherstellen, dass eine verwirrte oder kranke Person die Allgemeinheit nicht gefĂ€hrden kann.
Wird die Eignung nicht attestiert, ist die Entscheidung ĂŒber Erlaubnis zum Waffenbesitz zurĂŒckzuziehen. Der Innenminister verwies auf die bisherige Praxis. Demzufolge prĂŒfen die Behörden SportschĂŒtzen und JĂ€ger mit Waffenschein nach geltendem Recht regelmĂ€Ăig auf ihre ZuverlĂ€ssigkeit. Schon heute ĂŒberwachen die zustĂ€ndigen Stellen das vorschriftsmĂ€Ăige Aufbewahren einer Waffe. AuĂerdem prĂŒfen die Beamten, das von der Waffe getrennte Aufbewahren der Munition. Aus der Erfahrung von Hanau will Horst Seehofer diesen Vorgang nun vertiefen. Der Minister glaubt, dass es beim ĂberprĂŒfen eines Waffenschein-Inhabers auch um persönliche Fragen gehen muss. Der CSU-Politiker kĂŒndigte an, entsprechend tĂ€tig zu werden. Seehofer bemerkte, er sei sich darĂŒber mit seiner SPD-Kollegin aus dem Bundesjustizministerium, Christine Lambrecht, einig. Erst an diesem Donnerstag verschĂ€rfte die Regierung das Waffenrecht. Es soll Extremisten von Waffen fernhalten. Besitzern von Waffenscheinen, welche in diese Richtung auffĂ€llig werden, droht nun der Entzug der Berechtigung zum Waffenbesitz. Bei NeuantrĂ€gen sieht das neue Gesetz eine Regelanfrage beim Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz vor. Vor der Ausgabe eines Waffenscheins erfolgt die KlĂ€rung, ob gegen den Antragsteller Bedenken vorliegen, erklĂ€rte Seehofer gegenĂŒber "BILD".
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