Polizeimeldungen, Dresden bei Nacht

AttentÀter von Dresden wird nicht aus Untersuchungshaft entlassen. Bundesanwaltschaft stellt neuen Haftbefehl aus

Veröffentlicht am: 11.11.2020 um 10:46 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat einem Antrag der Bundesanwaltschaft stattgegeben und einen neuen Haftbefehl gegen den Mann ausgestellt, der des Attentats von Dresden beschuldigt wird.

Dresden bei Nacht, Illustration mit AI erstellt.
Dresden bei Nacht, Illustration mit AI erstellt.
Am Abend des 04. Oktober 2020 stach ein Mann ohne Vorwarnung und erkennbaren Anlass auf zwei andere MĂ€nner ein. Einer der 55 und 53 Jahre alten MĂ€nner wurde dabei tödlich verletzt. Der zweite Mann ĂŒberlebte das Attentat, trug jedoch schwere Verletzungen davon. Der Anschlag soll politisch motiviert gewesen sein. Die Opfer wurden demnach vom TĂ€ter als Symbol einer freien und „unglĂ€ubigen” Gesellschaft angesehen, die dieser aufgrund einer „radikal-islamistischen” Einstellung ablehnt.

Daraufhin war der TatverdÀchtige am 20. Oktober vorlÀufig festgenommen worden. Ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober ermöglichte es den lokalen Behörden, den Mann in Untersuchungshaft zu nehmen.

Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft den Fall ĂŒbernommen. Am Mittwoch teilte ein Sprecher mit, dass der neue Haftbefehl den bisherigen ersetzt. Damit bleibt der TatverdĂ€chtige in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird wegen dringendem Verdacht auf Mord, versuchten Mord und gefĂ€hrlicher Körperverletzung ermittelt.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Kindskopf

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