AttentÀter von Dresden wird nicht aus Untersuchungshaft entlassen. Bundesanwaltschaft stellt neuen Haftbefehl aus
Veröffentlicht am: 11.11.2020 um 10:46 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Am Abend des 04. Oktober 2020 stach ein Mann ohne Vorwarnung und erkennbaren Anlass auf zwei andere MĂ€nner ein. Einer der 55 und 53 Jahre alten MĂ€nner wurde dabei tödlich verletzt. Der zweite Mann ĂŒberlebte das Attentat, trug jedoch schwere Verletzungen davon. Der Anschlag soll politisch motiviert gewesen sein. Die Opfer wurden demnach vom TĂ€ter als Symbol einer freien und âunglĂ€ubigenâ Gesellschaft angesehen, die dieser aufgrund einer âradikal-islamistischenâ Einstellung ablehnt.
Daraufhin war der TatverdÀchtige am 20. Oktober vorlÀufig festgenommen worden. Ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober ermöglichte es den lokalen Behörden, den Mann in Untersuchungshaft zu nehmen.
Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft den Fall ĂŒbernommen. Am Mittwoch teilte ein Sprecher mit, dass der neue Haftbefehl den bisherigen ersetzt. Damit bleibt der TatverdĂ€chtige in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird wegen dringendem Verdacht auf Mord, versuchten Mord und gefĂ€hrlicher Körperverletzung ermittelt.
Daraufhin war der TatverdÀchtige am 20. Oktober vorlÀufig festgenommen worden. Ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober ermöglichte es den lokalen Behörden, den Mann in Untersuchungshaft zu nehmen.
Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft den Fall ĂŒbernommen. Am Mittwoch teilte ein Sprecher mit, dass der neue Haftbefehl den bisherigen ersetzt. Damit bleibt der TatverdĂ€chtige in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird wegen dringendem Verdacht auf Mord, versuchten Mord und gefĂ€hrlicher Körperverletzung ermittelt.
Redaktion ad-hoc-news.de, Kindskopf
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