HZA-A: Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe im Visier / Zoll im Einsatz gegen unzulÀssige Arbeitsbedingungen
13.11.2024 - 11:20:57Besonderes Augenmerk legten die Beamten hierbei auf die Einhaltung der Vorgaben nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie die sog. ScheinselbststĂ€ndigkeit. GrundsĂ€tzlich arbeitet die FKS dabei stets eng mit ihren Zusammenarbeitsbehörden zusammen. Im Rahmen dieser PrĂŒfung wurde insbesondere eng mit dem Bundesamt fĂŒr Logistik und MobilitĂ€t (BALM) und der Polizei zusammen gearbeitet.
Insgesamt wurden ĂŒber 120 Personen befragt und ĂŒber 70 Betriebe geprĂŒft. Hierbei legten die Beamten ihren Schwerpunkt auf den GĂŒterkraftverkehr. Bei mehr als 25 Sachverhalten bedarf es einer vertieften PrĂŒfung. Bereits vor Ort wurden zwei Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
An die durchgefĂŒhrten PrĂŒfungen schlieĂen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere GeschĂ€ftsunterlagen geprĂŒft werden.
Zusatzinformation:
ScheinselbststĂ€ndige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Personen, die zwar den Status der SelbststĂ€ndigkeit besitzen, jedoch weisungsgebunden sind und nur fĂŒr einen Auftraggeber arbeiten. Folgend befinden sich die scheinbar selbststĂ€ndigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer abhĂ€ngigen BeschĂ€ftigung. In diesem VerhĂ€ltnis haben alle BeschĂ€ftigten den Anspruch auf die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz sowie Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
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