BHaftbefehl - LebensgefÀhrtin wendet GefÀngnis ab
21.10.2025 - 10:15:03Der Mann wurde am Vormittag gegen 11:00 Uhr im Rahmen der vorĂŒbergehend wiedereingefĂŒhrten Grenzkontrollen an der deutsch-niederlĂ€ndischen Grenze am Bahnhof Bad Bentheim als Reisender in einem international verkehrenden Zug kontrolliert.
Bei der ĂberprĂŒfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den NiederlĂ€nder ein Haftbefehl der zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen VerstoĂes gegen das Konsumcannabisgesetz zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von knapp drei Wochen verurteilt worden. Lediglich durch die Zahlung einer Strafe von 1.200 Euro könnte der GefĂ€ngnisaufenthalt abgewendet werden.
Dem Verhafteten gelang es schlieĂlich seine LebensgefĂ€hrtin zu erreichen, welche den haftbefreienden Betrag von 1.200 Euro und knapp 100,- Euro Verfahrenskosten fĂŒr ihn bezahlte. Da bei dem Mann wĂ€hrend der Kontrolle eine geringe Menge an Marihuana aufgefunden wurde, erwartet ihn nun ein erneutes Strafverfahren wegen VerstoĂes gegen das Konsumcannabisgesetz. Zudem interessierte sich die Justiz in einem weiteren Fall fĂŒr seinen aktuellen Aufenthaltsort.
Der 38-JĂ€hrige konnte seine Reise im Anschluss der polizeilichen MaĂnahmen schlieĂlich fortsetzen.
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