illegale Manipulation an Auspuff
19.02.2025 - 15:05:05 | presseportal.deSo war die ZulÀssigkeit des verbauten Gewindefahrwerks nicht in Kombination mit den montierten SonderrÀdern und den Distanzscheiben gutachterlich nachgewiesen.
Auch der verbaute Sportluftfilter war nicht in Kombination mit der geĂ€nderten Abgasanlage gutachterlich bestĂ€tigt. Das GerĂ€uschverhalten der Abgasanlage veranlasste die Beamten dazu eine GerĂ€uschpegelmessung durchzufĂŒhren. Hierbei wurde ein Wert, der deutlich ĂŒber dem ZulĂ€ssigen liegt, protokolliert.
Zur PrĂŒfung und Nachweisbarkeit, ob die Abgasanlage illegal manipuliert wurde, wurde der PKW sichergestellt und nach Anordnung der zustĂ€ndigen Verfolgungsbehörde einer PrĂŒfstelle zur Begutachtung vorgefĂŒhrt. Bei der Begutachtung wurde alle polizeilich festgestellten MĂ€ngel bestĂ€tigt. Insgesamt wurden von dem Gutachter 17 erhebliche MĂ€ngel (EM) gem. HU-Richtlinie festgestellt, von denen 9 MĂ€ngel zweifelsfrei auf VerĂ€nderungen zurĂŒckzufĂŒhren sind. Die Manipulationen an der Abgasanlage fĂŒhrten nicht zu einer deutlichen VerĂ€nderung des GerĂ€uschverhaltens (dB-Werte zu hoch, FehlzĂŒndungen) sondern auch zu einer Verschlechterung der Abgaswerte, weshalb neben dem Ordnungswidrigkeitsverfahren auch ein Strafverfahren wegen des VerstoĂes gegen das KraftStG eingeleitet wurde.
Der FahrzeugfĂŒhrer muss nun mit einem BuĂgeld im dreistelligen Bereich, einem Punkt in Flensburg und möglicherweise auch mit einer Geldstrafe im Strafverfahren rechnen. Zudem werden die Kosten fĂŒr die Abschleppung und die Begutachtung des PKW ebenfalls dem FahrzeugfĂŒhrer in Rechnung gestellt. Zu den Kosten des Verfahrens mĂŒssen die festgestellten MĂ€ngel zeitnah beseitigt werden, damit eine legale Nutzung des PKW wieder möglich ist.
Laut Angaben des Fahrers hatte dieser den PKW erst wenige Wochen zuvor von einem Bekannten erworben. Alle VerÀnderungen hÀtten bei Kauf bereits bestanden.
Die Polizei rĂ€t dazu den technischen Zustand eines erworbenen PKW immer von einer technischen PrĂŒfstelle ĂŒberprĂŒfen zu lassen. So können Erfahrungen, wie die des Seat-Fahrers, vorgebeugt werden.
RĂŒckfragen bitte an:
Polizeiinspektion Baumholder
Telefon: 06783 991-0
Email: pibaumholder@polizei.rlp.de
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