Schwarzarbeit

HZA-DO: Kontrolle im Frisörsalon beeinträchtigt Hochzeitspläne / Zoll stoppt Illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

02.06.2026 - 06:57:10 | presseportal.de

Bergkamen - Am 30.05.2026 gegen 12 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein Friseurgeschäft in Bergkamen (Kreis Unna). Dabei wurde unter anderem ein türkischer Staatsangehöriger beim Haareschneiden eines Kunden angetroffen.

HZA-DO: Kontrolle im Frisörsalon beeinträchtigt Hochzeitspläne / Zoll stoppt Illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung - Bild: presseportal.de
HZA-DO: Kontrolle im Frisörsalon beeinträchtigt Hochzeitspläne / Zoll stoppt Illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung - Bild: presseportal.de

Der 26-jährige Asylbewerber wies sich mit einer seit Februar abgelaufenen Aufenthaltsgestattung aus. Mit dieser durfte er sich zumindest bis zum Ende der Gültigkeit in Deutschland legal aufhalten und arbeiten.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Asylbewerber eine gültige Arbeitsgenehmigung. Aufgrund der fehlenden Aufenthaltsdokumente wurde gegen den Mann vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Da der türkische Staatsangehörige darüber hinaus durch die Ausländerbehörde Hagen zur Festnahme ausgeschrieben war, wurde er vorläufig festgenommen. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er in das Polizeigewahrsam eingeliefert und dort an die Ausländerbehörde übergeben.

"Im Verlauf der Kontrolle erschien die Verlobte des Mannes und gab an, dass am Folgetag eigentlich die Hochzeit geplant war", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Ob die Hochzeit stattfinden wird, hängt nun vom Verbleib des Mannes in Deutschland ab, über den die Ausländerbehörde entscheiden wird", so Münch weiter.

Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwartet ein Verfahren wegen der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund übermittelt durch news aktuell

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