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BestĂ€tigung des Verbots der Internetplattform „Linksunten“ skeptisch bewertet.

Veröffentlicht am: 30.01.2020 um 11:54 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bundesverwaltungsgerichtsurteil wird von „Reporter ohne Grenzen“ als vertane Chance zu einer StĂ€rkung der Pressefreiheit bewertet.

linksunten.indymedia.org, Illustration mit AI erstellt.
linksunten.indymedia.org, Illustration mit AI erstellt.
Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ kritisiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beibehaltung des Verbots der Internetplattform „Linksunten“ als falsches Signal. Das Gericht hatte am Donnerstag eine Klage gegen das Verbot aus formalen GrĂŒnden abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hatte eine Klage der Betreiber der Plattform „Linksunten“ nicht zugelassen, weil sie als Privatpersonen nicht befugt seien gegen ein Vereinsverbot zu klagen. Der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, Michael Rediske, bedauerte diesen RĂŒckzug des Gerichts auf eine formal-juristische BegrĂŒndung. Hier ist eine Gelegenheit ungenutzt geblieben, ein Grundsatzurteil zur Reichweite des Rechts auf Meinungs- und Pressefreiheit zu fĂ€llen. Denn im Grunde ging es bei dem Verbot um die Frage, ob rechtswidrige Inhalte das rechtliche Verbot einer gesamten Internetplattform rechtfertigen. Rediske bestĂ€tigte, dass auf der Plattform rechtswidrige Inhalte, wie Aufrufe zu Gewalttaten gegen Objekte und Personen, veröffentlicht wurden. Allerdings gehe es um zwei Grundsatzentscheidungen, um die sich das Gericht mit seiner formalen Argumentation gedrĂŒckt hĂ€tte. Zum einen die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern fĂŒr Inhalte, und zweitens um eine Diskussion dessen, was unter dem Begriff der Pressefreiheit geĂ€ußert werden dĂŒrfe. Pressefreiheit sei immer auch unbequem, so der Journalistenvertreter. Eine andere Perspektive auf das Urteil, nimmt dagegen der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Mathias Middelberg, ein. Es ist zu grundsĂ€tzlich zu begrĂŒĂŸen, dass die Internetplattform „Linksunten“ verboten bleibt. Mit dem Aufruf zu Gewalttaten, sei eine rote Linie ĂŒberschritten worden. Dies kann ein demokratischer Staat nicht dulden. Der Staat musste handeln, und er hat seine HandlungsfĂ€higkeit durch das Verbot von „Linksunten“ und der rechtsradikalen Plattform „Alltermedia“ auf der anderen Seite des politischen Spektrums unter Beweis gestellt. Wir dulden keine politische Gewalt, egal von welcher Seite. Middelberg kĂŒndigt an, dass die Bundesregierung die Internetszene unter genauer Beobachtung halten werde. Das Internet ist keine Alternativwelt, in der es keine rechtlichen Grenzen gĂ€be, so der CDU-Politiker.

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