KriminalitÀt, Polizei

BGefÀhrlicher Eingriff in den Bahnverkehr

19.11.2025 - 09:48:02

Hasbergen - GefÀhrlicher Eingriff in den Bahnverkehr

GefÀhrlicher Eingriff in den Bahnverkehr auf der Bahnstrecke zwischen Hamburg und Dortmund. Unbekannte hatten am Dienstagabend offenbar Glasflaschen und Steine auf die Gleise gelegt.

Der Vorfall ereignete sich gegen 18:50 Uhr auf der Strecke von Hamburg nach Dortmund auf Höhe der Ortschaft Hasbergen.

Der 23-jĂ€hrige TriebfahrzeugfĂŒhrer eines in Richtung Dortmund fahrenden Intercity Zuges brachte seinen Zug durch eine Schnellbremsung zum Stehen, nachdem er einen Schlag an dem Zug wahrgenommen hatte. Da ein Personenunfall nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden sofort Polizei- und RettungskrĂ€fte alarmiert.

Bei der ÜberprĂŒfung des Ereignisortes wurden jedoch nur noch Spuren eines Steinschlages und Reste von zerborstenen Glasflaschen festgestellt. Hinweise auf einen Zusammenstoß mit einer Person gab es nicht. Offenbar hatten Unbekannte Steine und Glasflaschen auf die Gleise gelegt, die von dem Zug ĂŒberfahren wurden.

Die Weiterfahrt war nach einer ÜberprĂŒfung möglich. Keiner der Reisenden im Zug wurde verletzt.

Aufgrund des Vorfalls war die Bahnstrecke zwischen 18:53 bis 19:45 Uhr fĂŒr den Zugverkehr gesperrt. Es verspĂ€teten sich acht ZĂŒge um insgesamt 242 Minuten.

Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines GefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in OsnabrĂŒck unter 0541 33128 0 entgegen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrĂŒcklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer BeeintrĂ€chtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche AnsprĂŒche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen EigengefĂ€hrdung bei unerlaubten GleisĂŒberschreitungen können ĂŒberfahrene GegenstĂ€nde weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende ZĂŒge sind sehr leise und werden nur sehr spĂ€t wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich lĂ€nger als der eines Straßenfahrzeuges.

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