Steuern

HZA-BI: Illegales Feuerwerk und Steuerhinterziehung / Bielefelder Zoll stoppt Kleintransporter auf A44

08.01.2026 - 12:37:31

Bielefeld - Bei der Kontrolle eines in RumÀnien zugelassenen Kleintransporters mit AnhÀnger auf dem Parkplatz Lohner Klei an der Autobahn 44 zwischen Soest und Erwitte haben Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt vom Hauptzollamt Bielefeld neben diversen unversteuerten Waren wie Elektronik- und HaushaltsgerÀte, Kleidung, Lebensmittel, Schuhe, Werkzeuge, Möbel, Spielzeug und ein Gokart auch nicht einfuhrfÀhige E-Zigaretten sowie verbotene Feuerwerkskörper festgestellt. Die Waren sollten am Zoll vorbeigeschmuggelt werden.

In dem Kleintransporter waren zwei mĂ€nnliche Reisende, aus Großbritannien kommend, unterwegs, um die GegenstĂ€nde, die fĂŒr verschiedene Privatpersonen in RumĂ€nien bestimmt waren, zu befördern. Der 41-jĂ€hrige Beifahrer, auf den das Fahrzeug zugelassen war, gab an, fĂŒr den Transport verantwortlich zu sein. Bei der Durchsicht der Ladung stellte sich heraus, dass die Waren aus Großbritannien stammten. Erforderliche Unterlagen wie Lieferscheine, Transport- sowie Zolldokumente fĂŒr die Einfuhr in die EuropĂ€ische Union (EU) konnten nicht vorgelegt werden. In einem Paket wurden zudem nicht verkehrsfĂ€hige E-Zigaretten sowie auf der LadeflĂ€che vier Kartons mit illegalen Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 fest- und sichergestellt.

Den Beschuldigten erwartet nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung sowie des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Nachdem die fÀlligen Einfuhrabgaben von rund 2.200 Euro beglichen sowie, auf richterliche Anordnung, eine Sicherheitsleistung von 2.500 Euro auf eine mögliche Geldstrafe hinterlegt und alle weiteren FormalitÀten erledigt waren, konnten die beiden Reisenden ihre Fahrt fortsetzen.

Im Sachverhalt der illegalen Feuerwerkskörper fĂŒhrt jetzt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg die weiteren Ermittlungen.

Zusatzinformationen:

Waren aus Nicht-EU-LĂ€ndern dĂŒrfen grundsĂ€tzlich abgabenfrei eingefĂŒhrt werden: - bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.

Falls diese genannten Freimengen ĂŒberschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgefĂŒhrten Waren sind dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mĂŒndlich anzumelden. Dort werden die dafĂŒr anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Bielefeld ĂŒbermittelt durch news aktuell

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