BPOL, NRW

BPOL NRW: Am Sonntag mit Drogen aufgegriffen - am Dienstag verurteilt

29.11.2023 - 10:57:56

Bielefeld - Eher zufÀllig ist ein 28-JÀhriger in das Blickfeld der Bundespolizei geraten, dennoch hat das Gericht jetzt im beschleunigten Verfahren in Strafsachen die Haft bis zum Urteil angeordnet.

Der Algerier hielt sich am Sonntagmittag (26. November) in der Herbert-Hinnendahl-Straße auf, wo ein kurz zuvor gestohlenes Handy vom EigentĂŒmer geortet worden war. Beamte der Bundespolizei kontrollierten den Mann, ohne dass das gestohlene Handy bei ihm gefunden wurde. DafĂŒr fanden sich in seiner Jackentasche drei TĂŒtchen mit Haschisch und in seiner Unterhose weitere 16 TĂŒtchen mit Marihuana. Die BetĂ€ubungsmittel wurden beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet. Da er auch keinen gĂŒltigen Aufenthaltstitel besaß, wurde ein weiteres Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts gegen den Algerier eröffnet. Des Weiteren suchten noch drei Staatsanwaltschaften wegen verschiedener Straftaten nach dem Aufenthaltsort des Mannes. Der Beschuldigte wurde vorlĂ€ufig festgenommen und zustĂ€ndigkeitshalber an die Kriminalwache des PolizeiprĂ€sidiums Bielefeld ĂŒberstellt. Von dort aus wurde er am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht vorgefĂŒhrt, das die Haft bis zur Hauptverhandlung anordnete. Bereits einen Tag spĂ€ter, am Dienstag (28. November), wurde das Urteil gesprochen. Es wurde eine Geldstrafe von 60 TagessĂ€tzen zu je 15 Euro verhĂ€ngt, insgesamt also 900 Euro.

Das beschleunigte Verfahren ist eine besondere Art des Strafverfahrens. Es kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft in FĂ€llen mit einfacher Beweislage durchgefĂŒhrt werden, wenn eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten ist. Das Verfahren wird innerhalb kurzer Zeit zum Abschluss gebracht und die Strafe folgt somit gewissermaßen auf dem Fuße.

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