HZA-DO: Kontrolle bei Logistikunternehmen im Bereich E-Commerce / Illegale BeschÀftigung in insgesamt 13 FÀllen festgestellt
22.05.2026 - 11:33:13 | presseportal.de
Die Kontrolle zur Einhaltung von arbeits-, aufenthalts- und sozialversicherungspflichtiger Vorschriften erfolgte am vergangenen Mittwoch, den 20.05.2026, aufgrund eines anonymen Hinweises auf dem BetriebsgelĂ€nde eines Logistikers in Bochum. Dabei wurden insgesamt 34 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die teilweise versuchten, sich durch Flucht und Verstecken in den Hochregalen der PrĂŒfung zu entziehen, ĂŒberprĂŒft
In zwölf FĂ€llen handelte es sich um chinesische, vietnamesische und syrische Staatsangehörige im Alter von 25 bis 40 Jahren ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel. Hier wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und die Personen nach Abschluss der MaĂnahmen an die zustĂ€ndige AuslĂ€nderbehörde ĂŒbergeben. Unter den Beschuldigten befand sich auch ein 30-jĂ€hriger chinesischer Staatsangehöriger, der sich den Beamten gegenĂŒber mit einer gefĂ€lschten rumĂ€nischen ID-Karte auswies. Gegen ihn wurde zusĂ€tzlich ein Strafverfahren wegen des Verdachts der UrkundenfĂ€lschung eingeleitet.
In drei weiteren FÀllen handelte es sich um syrische bzw. chinesische Arbeitnehmer, die ohne die entsprechende Erlaubnis zur Aufnahme einer BeschÀftigung auf dem GelÀnde tÀtig waren. In diesen FÀllen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
"Unser Augenmerk gilt insbesondere Arbeitgebern, die Menschen unter rechtswidrigen Bedingungen beschĂ€ftigen, ArbeitskrĂ€fte ausnutzen und Sozialabgaben vorenthalten. Solche Praktiken können erhebliche SchĂ€den fĂŒr Betroffene sowie fĂŒr die Allgemeinheit verursachen", so Hendrik Liedtke, Sachbearbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund.
Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der illegalen BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern ohne gĂŒltige Arbeitsgenehmigung, der Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitnehmer- und ArbeitgeberbeitrĂ€gen zur Sozialversicherung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. ZusĂ€tzlich ist ein BuĂgeld bis zu 500.000 Euro möglich. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea MĂŒnch
Telefon: 0231-9571-1030
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