GZD: Der Zoll bundesweit im Einsatz im Friseur und Kosmetikgewerbe / PrĂŒfung von Schwarzarbeit und illegaler BeschĂ€ftigung
17.04.2025 - 14:03:51 | presseportal.de
Im Rahmen der einwöchigen Aktion, an der bundesweit mehr als 30 HauptzollĂ€mter mit ĂŒber 1300 EinsatzkrĂ€ften teilnahmen, wurden 334 Friseursalons; Barbershops und Kosmetikstudios sowie die dort tĂ€tigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ĂŒberprĂŒft. Bereits vor Ort leitete der Zoll 194 Strafverfahren ein, davon ĂŒber 20 Verfahren wegen Nichtzahlung von SozialversicherungsbeitrĂ€gen und in rund 135 FĂ€llen wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Ebenso wurden 171 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die DurchfĂŒhrung der SonderprĂŒfung richtete sich dabei nach risikoorientierten Gesichtspunkten, insbesondere der jeweiligen Hinweis- und Erkenntnislage und war somit Ausfluss des neuen qualitativen Ansatzes der FKS. Die BeschĂ€ftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 1. Januar 2025 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 12,82 Euro je Stunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmĂ€Ăigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern. Die Friseur- und Kosmetikbranche wurde bewusst in den Fokus genommen, um weitreichende Erkenntnisse - insbesondere in den Bereichen Barbershops und Nagelstudios zu gewinnen. Die gesamte Branche ist nach wie vor besonders hĂ€ufig von Schwarzarbeit und illegaler BeschĂ€ftigung betroffen.
Die PrĂŒfung vor Ort markiert erst den Beginn der Arbeit. In mehr als 730 FĂ€llen ergaben sich weitere Hinweise auf mögliche VerstöĂe, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun durch umfangreiche Nachermittlungen weiter nachgeht. In 195 FĂ€llen ergaben sich Hinweise auf die Nichtzahlung des Mindestlohns sowie in 99 FĂ€llen Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere GeschĂ€ftsunterlagen geprĂŒft. Hier muss die Finanzkontrolle Schwarzarbeit genau hinschauen, um so gezielt die "schwarzen Schafe" zu identifizieren.
FĂŒr AuskĂŒnfte zu regionalen Ergebnissen und ggf. besonderen Feststellungen stehen die örtlich zustĂ€ndigen HauptzollĂ€mter zur VerfĂŒgung.
Zusatzinformation:
PrĂŒfungen der FKS erfolgen in allen Branchen risikoorientiert und in angemessenem Umfang. Dabei fĂŒhrt die FKS regelmĂ€Ăig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und SonderprĂŒfungen durch. Diese konzertierten PrĂŒfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler BeschĂ€ftigung und tragen zusĂ€tzlich zur Aufdeckung und Ahndung von VerstöĂen bei.
RĂŒckfragen bitte an:
Generalzolldirektion
Hendrik Liedtke
Telefon: 0228/303-0
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
http://www.zoll.de
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