BPOL NRW: Acht Patronen im HandgepÀck - Bundespolizei stoppt Reisenden bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln / Bonn
17.11.2025 - 10:54:04Der Mann gab an, die Munition versehentlich in der Tasche vergessen zu haben. Er ist im Besitz einer gĂŒltigen Waffenbesitzkarte.
Die Bundespolizei leitete ein Verfahren wegen des Verdachts des ordnungswidrigen Handelns nach dem Luftsicherheitsgesetz ein. ZusĂ€tzlich wird der Vorwurf eines VerstoĂes gegen die Aufbewahrungspflichten gemÀà Waffengesetz geprĂŒft.
Die Patronen wurden sichergestellt. Der Betroffene wurde belehrt und erhielt ein Sicherstellungsprotokoll.
Nach Abschluss der polizeilichen MaĂnahmen konnte der Reisende seinen Flug nach Antalya fortsetzen.
Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass Munition, Waffen sowie waffenĂ€hnliche oder gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde nicht in das HandgepĂ€ck gehören. Selbst versehentlich mitgefĂŒhrte GegenstĂ€nde fĂŒhren regelmĂ€Ăig zu Verfahrenseinleitungen, Verzögerungen im Ablauf und Sicherheitsrisiken im Luftverkehr.
Bitte ĂŒberprĂŒfen Sie vor jeder Reise sorgfĂ€ltig Ihr HandgepĂ€ck, insbesondere Taschen und FĂ€cher, die zuvor privat oder im Freizeitbereich genutzt wurden.
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