Kriminalität, Polizei

BPOL NRW: Alkoholisierter Fluggast leistet Widerstand - Bundespolizei greift am Flughafen Köln/ Bonn ein

22.04.2026 - 10:52:59 | presseportal.de

Flughafen Köln/Bonn - Ein stark alkoholisierter Fluggast hat am Abend des 21. April 2026 am Flughafen Köln/Bonn für einen Polizeieinsatz gesorgt. Der 47-jährige Mann wollte ursprünglich einen Flug nach Großbritannien antreten, wurde jedoch aufgrund seines Zustandes von der Fluggesellschaft von der Beförderung ausgeschlossen.

BPOL NRW: Alkoholisierter Fluggast leistet Widerstand - Bundespolizei greift am Flughafen Köln/Bonn ein - Foto: presseportal.de
BPOL NRW: Alkoholisierter Fluggast leistet Widerstand - Bundespolizei greift am Flughafen Köln/Bonn ein - Foto: presseportal.de

Nach Mitteilung der Flughafensicherheit trafen Einsatzkräfte der Bundespolizei den rumänischen Staatsangehörigen im Bereich eines Abfluggates an. Bereits vor Ort zeigte sich, dass der Mann erheblich alkoholisiert war und sich nur eingeschränkt kontrollieren konnte.

Zur weiteren Klärung sollte der Betroffene zur Dienststelle verbracht werden. Auf dem Weg dorthin eskalierte die Situation: Der Mann riss sich plötzlich los, zeigte unkontrollierte Bewegungen und ging auf die eingesetzten Beamten zu. Die Bundespolizisten mussten unmittelbaren Zwang anwenden und den Mann unter Einsatz von körperlicher Gewalt sowie Handfesseln fixieren.

Dabei zog sich der Beschuldigte eine oberflächliche Verletzung am Kinn zu, die vor Ort medizinisch versorgt wurde. Auch ein Beamter wurde im Zuge des Widerstandes leicht verletzt, blieb jedoch dienstfähig.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann aufgrund seines weiterhin stark alkoholisierten Zustandes und deutlicher Ausfallerscheinungen dem Polizeigewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Köln zur Ausnüchterung überstellt.

Ein Atemalkoholtest war aufgrund des Zustandes des Mannes nicht möglich.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass stark alkoholisierte Personen aus Gründen der Flugsicherheit von der Beförderung ausgeschlossen werden können. Wer sich darüber hinaus aggressiv gegenüber Einsatzkräften verhält, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Pressestelle
Mathias Kämpfer

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