BPOL NRW: Bundespolizei findet gefÀhrliche GegenstÀnde bei einem Jugendlichen
12.12.2025 - 10:32:25Gegen 11 Uhr kontrollierten die EinsatzkrĂ€fte den 16-JĂ€hrigen. Nachdem sie seine IdentitĂ€t festgestellt hatten, fragten sie ihn, ob er gefĂ€hrliche oder verbotene GegenstĂ€nde bei sich trage. Der Jugendliche verneinte. Die Bundespolizisten bemerkten, dass die Jackentasche des Marlers stark ausgebeult war, und sprachen ihn darauf an. Daraufhin rĂ€umte er ein, einen Schlagstock und ein Pfefferspray bei sich zu tragen, und ĂŒbergab die GegenstĂ€nde den Beamten. Diese beschlagnahmten den Teleskopschlagstock und stellten das Pfefferspray sicher. Nach erfolgter Belehrung gab der Jugendliche an, dass er die GegenstĂ€nde zur Selbstverteidigung mitfĂŒhre.
In der Bundespolizeiwache kontaktierten die Beamten den Vater des Jugendlichen, der angab, dass sein Sohn nach Abschluss der MaĂnahmen selbststĂ€ndig entlassen werden könne.
SchlieĂlich leiteten die Bundespolizisten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen VerstoĂes gegen das Waffengesetz ein.
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