BPOL, NRW

BPOL NRW: Bundespolizei stellt gefÀhrliche Messer und Teleskopschlagstock sicher

14.01.2024 - 11:46:58

Dortmund - Paderborn - Bergkamen - Bundespolizisten kontrollierten gestern (13. Januar) zwei MinderjÀhrige und einen Erwachsenen im Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei stellten sie mehrere gefÀhrliche GegenstÀnde fest.

Gegen 14:10 Uhr wurden Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof auf einen 16-JĂ€hrigen aufmerksam. WĂ€hrend einer Kontrolle wurde dieser dazu befragt, ob er gefĂ€hrliche oder verbotene GegenstĂ€nde mit sich fĂŒhren wĂŒrde. Diese Frage verneinte der Dortmunder zögerlich. Eine Durchsuchung offenbarte dann aber, dass er ein Einhandmesser zugriffsbereit in seiner UmhĂ€ngetasche trug. Es handelt sich hierbei um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhĂ€ndig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhĂ€ndig geschlossen werden kann.

Auf Nachfrage gab der Deutsche an, dass er dieses zur Selbstverteidigung mit sich fĂŒhren wĂŒrde. Die Beamten stellten das Messer sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Am Abend, gegen 20:15 Uhr bestreiften EinsatzkrĂ€fte der Bundespolizei den Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei kontrollierten sie einen 15-JĂ€hrigen. Die Frage, ob er gefĂ€hrliche oder verbotene GegenstĂ€nde mit sich fĂŒhren wĂŒrde, verneinte er. Eine Durchsuchung des Deutschen offenbarte dann aber, dass er ein Karambit Messer zugriffsbereit in seiner linken Jackentasche trug. Dies ist ein klauenförmiges Messer, dessen Ursprung in Asien liegt. Die Klinge und der Griff ergeben einen Bogen. Zudem ist der Ring am Ende des Griffes ein typisches Merkmal, mit dem das Messer am kleinen Finger eingehĂ€ngt werden kann.

Die Herkunft und den Grund fĂŒr das FĂŒhren des gefĂ€hrlichen Gegenstandes verriet der Jugendliche den Polizisten nicht. Nach RĂŒcksprache mit seinen Erziehungsberechtigten, durfte der Junge aus Paderborn seinen Weg alleine fortsetzen.

Die Bundespolizei stellte das Messer sicher und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Nur 5 Minuten spĂ€ter, gegen 20:20 Uhr wurde ein 18-JĂ€hriger von Beamten der Bundespolizei ĂŒberprĂŒft. Auf die Frage nach gefĂ€hrlichen oder verbotenen GegenstĂ€nden, hĂ€ndigte der syrische StaatsbĂŒrger den Polizisten einen Teleskopschlagstock aus. Dabei handelt es sich um einen Schlagstock, welcher aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mit Hilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lĂ€sst er sich auf seine volle LĂ€nge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei eine LĂ€nge von bis zu einem Meter.

Angaben fĂŒr die GrĂŒnde des MitfĂŒhrens wollte der Mann aus Bergkamen nicht bekannt geben und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Bundespolizisten stellten den gefĂ€hrlichen Gegenstand sicher und leiteten auch gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

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