BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Flughafen Köln/ Bonn - Gesuchter zahlt 2.400 Euro und muss weiteren Geldbetrag abgeben
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 11:37 Uhr | presseportal.de
Die Staatsanwaltschaft Wetzlar ließ den Mann aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls wegen Körperverletzung suchen. Um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abzuwenden, beglich der 38-Jährige den offenen Geldbetrag in Höhe von 2.400 Euro noch vor Ort.
Darüber hinaus bestand gegen den Mann eine Vermögensabschöpfung der Staatsanwaltschaft Wetzlar in Höhe von 8.022,35 Euro. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen konnten 1.200 Euro einbehalten werden.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten zudem einen Joint auf. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren nach dem Konsumcannabisgesetz eingeleitet.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen und Begleichung der Geldstrafe konnte der 38-Jährige seine Reise fortsetzen.
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