BPOL NRW: Verbotene Waffen und Drogen - Bundespolizei stellt 32-JĂ€hrigen
05.02.2024 - 14:13:15 | presseportal.deGegen 7:55 Uhr ĂŒberwachten Bundespolizisten den Reiseverkehr im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dabei wurden sie auf einen 32-JĂ€hrigen aufmerksam, an dessen GĂŒrtel sich ein Holster fĂŒr einen Schlagstock befand. Die Frage, ob er gefĂ€hrliche oder verbotene GegenstĂ€nde mit sich fĂŒhren wĂŒrde, verneinte der deutsche StaatsbĂŒrger. WĂ€hrend des GesprĂ€chs nahmen die Beamten einen deutlichen Geruch von Marihuana wahr. Als die Polizisten den Rucksack des Wohnungslosen in Augenschein nahmen, erblickten sie sofort ein Karambit-Messer samt passendem Holster. Zudem fanden sie einen Schlagstock auf, welcher in das am GĂŒrtel befestigte Holster passte. Im Weiteren entdeckten die Polizeibeamten einen Schlagring, mehrere VerschlusstĂŒtchen mit Amphetaminen, sowie eine Plastikdose mit einer geringen Menge Cannabis.
Das Karambit-Messer ist ein klauenförmiges Messer, dessen Ursprung in Asien liegt. Die Klinge und der Griff ergeben einen Bogen. Zudem ist der Ring am Ende des Griffes ein typisches Merkmal, mit dem das Messer am kleinen Finger eingehĂ€ngt werden kann. Bei dem Teleskopschlagstock handelte es sich um einen Schlagstock, welcher aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lĂ€sst er sich auf seine volle LĂ€nge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei LĂ€ngen von bis zu einem Meter. Der Schlagring ist, eine in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste, Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Ăffnungen fĂŒr die Finger versehen ist.
Die Bundespolizisten konfrontierten den Deutschen mit dem Sachverhalt. Dieser wollte sich diesbezĂŒglich nicht Ă€uĂern und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach eigenen Aussagen, ist der TatverdĂ€chtige in einem Sicherheitsunternehmen tĂ€tigen.
Die Bundespolizisten stellten die gefĂ€hrlichen GegenstĂ€nde, sowie die Drogen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der VerstöĂe gegen das Waffen- und BetĂ€ubungsmittelgesetz ein.
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