BPOLI EF: Urlaubskasse wegen Pfändung erleichtert
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 13:02 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSBundespolizisten stellten bei dessen Kontrolle fest, dass die Thüringer Justiz eine Vermögensabschöpfung gegen den Deutschen erlassen hatte.
Der Reisende konnte die geforderte Geldsumme in Höhe von 500 Euro vor Ort begleichen. Damit hat er nicht nur den ihn betreffenden strafrechtlichen Teil abgegolten, sondern auch seine geplante Reise in die Türkei antreten können, auch wenn die Urlaubskasse durch diese Zahlung ungeplant erleichtert wurde.
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