BPOLI-WEIL: Bundespolizei ordnet RĂ€umung der besetzten Eisenbahnbetriebsanlage im Bereich des Bahnhofes Neuenburg am Rhein an
17.12.2024 - 14:38:35Die AllgemeinverfĂŒgung umfasst die Anordnung, dass alle Personen die sich auf dem GrundstĂŒck der DB AG, FlurstĂŒck 197/30, der Stadt Neuenburg im Bereich des Bahnhofs aufhalten, dieses unverzĂŒglich und spĂ€testens bis zum 31. Dezember 2024, 24:00 Uhr, zu verlassen haben. Die Personen mĂŒssen ebenfalls ihre mitgefĂŒhrten GegenstĂ€nde, Aufbauten sowie Fahrzeuge vom GelĂ€nde entfernen. Zudem ist allen unberechtigten Personen der Aufenthalt auf dem GrundstĂŒck der DG AB, FlurstĂŒck 197/30, der Stadt Neuenburg im Bereich des Bahnhofs Neuenburg innerhalb des Zeitraums vom 17. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 untersagt. Ebenfalls wird mit der AllgemeinverfĂŒgung, fĂŒr den Fall der Nichtbefolgung der Anordnung ,die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht.
Hintergrund fĂŒr die AllgemeinverfĂŒgung zur RĂ€umung des GelĂ€ndes ist die Tatsache, dass es sich bei der besetzten FlĂ€che um eine gewidmete Bahnanlage handelt, welche die DG AG im Rahmen von Arbeiten an der Bahnstrecke als Lager- und Umschlagplatz benötigt und andere MaĂnahmen bisher nicht zur RĂ€umung der FlĂ€che gefĂŒhrt haben.
Die AllgemeinverfĂŒgung sowie ein Kartenausschnitt der betroffenen FlĂ€che sind der Meldung beigefĂŒgt.
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Katharina KeĂler
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