KriminalitÀt, Schwarzarbeit

HZA-BS: ZOLL deckt illegalen Aufenthalt in vier FĂ€llen in SĂŒdniedersachsen auf

13.01.2026 - 15:00:00

Braunschweig - In vier FĂ€llen hat der ZOLL zum Jahresbeginn in Göttingen und Goslar illegalen Aufenthalt aufgedeckt. Am 05.01.2026 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig zunĂ€chst in einem asiatischen Restaurant einen Arbeitnehmer angetroffen, der sich den Zöllnern gegenĂŒber nicht ausweisen konnte. Der einzige Anhaltspunkt war ein Foto eines ungarischen Aufenthaltstitels, der jedoch nicht zur Aufnahme einer BeschĂ€ftigung in Deutschland berechtigt.

Bei einer Verbundkontrolle zusammen mit der Polizei am 06.01.2026 in Göttingen hat der ZOLL dann drei weitere asiatische Personen in Restaurants und einem Nagelstudio festgestellt, bei denen ebenfalls der Verdacht des illegalen Aufenthalts vorliegt. Auch hier konnte bei einem Arbeitnehmer nur ein Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates der EU festgestellt werden. Ein anderer Arbeitnehmer konnte nur ein abgelaufenes Schengen-Visum vorweisen. Außerdem war diese Person ĂŒber das Schengener Informationssystem (SIS (ein grenzĂŒberschreitendes Datenbanksystem fĂŒr Polizeibehörden)) ausgeschrieben. Daher wurde diese Person sofort in Gewahrsam genommen und dem Haftrichter zwecks Abschiebehaft vorgefĂŒhrt. Der vierte sich illegal aufhaltende Arbeitnehmer konnte sich gar nicht ausweisen und versuchte zunĂ€chst zu flĂŒchten. Nach verhinderter Flucht brachte auch eine erkennungsdienstliche Behandlung keine weiteren Erkenntnisse zur IdentitĂ€t der Person und sie wurde ebenfalls in Gewahrsam genommen.

Gegen alle Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet sowie gegen die Arbeitgeber wegen der Beihilfe. Die Arbeitgeber hĂ€tten sich vor Beginn der BeschĂ€ftigung der Personen vergewissern mĂŒssen, dass diese einen gĂŒltigen, deutschen Aufenthaltstitel besitzen, welcher zur Aufnahme einer BeschĂ€ftigung in Deutschland berechtigt. Die weiteren auslĂ€nderrechtlichen Maßnahmen werden durch die AuslĂ€nderĂ€mter geprĂŒft.

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