BFestnahme bei Grenzkontrolle - 42-JÀhrige muss ins GefÀngnis
18.05.2026 - 14:39:37 | presseportal.de
Die Frau war Fahrgast in einem international verkehrenden Reisebus aus den Niederlanden nach Deutschland. Im Zuge der vorĂŒbergehend wiedereingefĂŒhrten Binnengrenzkontrollen hatten Bundespolizisten den Fernreisebus kurz nach zwei Uhr nachts auf der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 kontrolliert.
Bei der ĂberprĂŒfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen die Ăsterreicherin ein Haftbefehl vorlag. Sie war rechtskrĂ€ftig wegen Diebstahls verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch musste sie noch eine Geldstrafe von 420,- Euro bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen verbĂŒĂen.
Da sie unbekannten Aufenthalts war und sich dadurch der Vollstreckung entzog, hatte die Justiz Haftbefehl gegen sie erlassen. Weil die 42-JĂ€hrige die offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss sie nun fĂŒr knapp anderthalb Monate ins GefĂ€ngnis. Die Frau wurde nach Abschluss der polizeilichen MaĂnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Des Weiteren interessierten sich zwei weitere Staatsanwaltschaften fĂŒr den derzeitigen Aufenthalt der Frau. Sie hatten die 42-JĂ€hrige jeweils zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Im Rahmen der Durchsuchung wurden bei der Frau zudem Kleinstmengen Haschisch und Kokain aufgefunden und sichergestellt. Es wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
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Ralf Löning
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