Kriminalität, Polizei

Bundespolizeidirektion München: Anzeige und Mitteilung an Jugendamt / Mutter missachtet Anordnung der Bundespolizei

26.11.2025 - 17:15:33 | presseportal.de

Bad Aibling - Am Dienstag (25. November) hat sich eine Frau mit ihrer Tochter über einen von der Bundespolizei gesperrten Bahnübergang begeben wollen. Die Anordnungen der Beamten vor Ort interessierten sie offensichtlich nicht. Sie musste letztlich sogar festgehalten werden. Ihr fehlendes Verständnis wird ihr im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens voraussichtlich ein Bußgeld bescheren.

Bundespolizeidirektion München: Anzeige und Mitteilung an Jugendamt / Mutter missachtet Anordnung der Bundespolizei - Foto: presseportal.de

Vor dem Übergang wiesen Rosenheimer Bundespolizisten die Frau, die zu Fuß mit ihrem Kind unterwegs war, auf die Sperrung des Bahnübergangs und die Umleitung über einen benachbarten Übergang hin. Die Beamten waren wegen einer mehrstündigen Schrankenstörung in den Morgenstunden am Bad Aiblinger Bahnübergang "Lindenstraße" eingesetzt. Dieser war auf beiden Seiten mit der jeweiligen Schranke halbseitig geschlossen. Auch die Lichtzeichenanlage stand auf Rot. Ein Überqueren des Bahnübergangs war aufgrund des weiterhin stattfindenden Zugverkehrs und der damit verbundenen Gefahren nicht gestattet. Um die Sichtbarkeit der polizeilichen Absperrung zu erhöhen, war ergänzend ein Streifenfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht abgestellt.

Trotz vorausgegangener Erläuterung der Notwendigkeit dieser Sperre und eindeutiger Weisung der Bundespolizisten forderte die 41-Jährige ihre Tochter auf, mitzukommen. Sie rannte mit der Minderjährigen an der Hand los. Am Rand des Gefahrenbereichs auf Höhe der Schranke konnte die Frau von einem Beamten am Arm gefasst und samt dem von ihr mitgezerrten Kind gestoppt werden. Auf die anschließende Belehrung und den nochmaligen Sensibilisierungsversuch reagierte sie mit Unverständnis. Sie erklärte, dass diese Absperrung für sie keinen Sinn mache, auch wenn ihr die Möglichkeit einer Zugdurchfahrt durchaus bewusst sei.

Die Bundespolizei zeigte die deutsche Staatsangehörige wegen eines Verstoßes gegen das Verhalten an Bahnübergängen an und meldete den Vorfall der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt, das für die Ahndung dieser offenkundigen Ordnungswidrigkeit zuständig ist. Unter Umständen kommt auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht. Ferner wurde das Amt für Kinder und Jugendliche im Landkreis Rosenheim über das Verhalten der Mutter informiert.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf

Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München übermittelt durch news aktuell

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