Bundespolizeidirektion MĂŒnchen: Bundespolizeiinspektion Freilassing blickt auf ein arbeitsreiches Wochenende zurĂŒck
09.02.2026 - 14:40:23In den frĂŒhen Morgenstunden des Freitags (6. Februar) kontrollierten EinsatzkrĂ€fte der Bundespolizei in der Kontrollstelle an der A8 einen 48-jĂ€hrigen Slowenen als Insassen eines Reisebusses. Bei der ĂberprĂŒfung seiner Personalien konnten die Beamten feststellen, dass gegen den Mann gleich zwei Fahndungsausschreibungen vorlagen. Aufgrund einer Insolvenzverschleppung suchte die Staatsanwaltschaft Hof mittels Haftbefehl nach ihm. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro konnte der Mann vor Ort begleichen. Auch die Staatsanwaltschaft Bayreuth suchte mittels Aufenthaltsermittlung aufgrund des VerstoĂes entgegen dem Pflichtversicherungsgesetz nach dem 48-JĂ€hrigen. Nach Abschluss aller MaĂnahmen konnte der Mann einige Stunden spĂ€ter seine Reise fortsetzen.
Einige Stunden spĂ€ter wurde in der Kontrollstelle ein 32-jĂ€hriger Bulgare als Insasse eines Reisebusses kontrolliert. Auch hier konnten gleich zwei Fahndungsausschreibungen festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main suchte den Mann mittels Aufenthaltsermittlung aufgrund eines Diebstahls. Des Weiteren ergab die ĂberprĂŒfung eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund der vorausgegangenen Aberkennung seines FreizĂŒgigkeitsrechts. Grund dafĂŒr waren die erheblichen Straftaten, die der 32-JĂ€hrige in der Vergangenheit verĂŒbt hat, darunter Diebstahl, Handel mit BetĂ€ubungsmitteln, Besitz von BetĂ€ubungsmitteln sowie Erschleichen von Leistungen. Der Mann wurde kurze Zeit spĂ€ter nach Ăsterreich zurĂŒckgewiesen.
Am Samstagmorgen (7. Februar) wurde ein 39-jĂ€hriger Slowene an der Kontrollstelle auf der A8 einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle unterzogen und hĂ€ndigte den EinsatzkrĂ€ften ein slowenisches Ausweisdokument aus. Bei genauerer Betrachtung der IdentitĂ€tskarte fiel auf, dass der Chip herausgetrennt wurde. Auch konnte in seinem GepĂ€ck eine verbotene Substanz aufgefunden werden, fĂŒr welches keine Bescheinigung vorgelegt werden konnte. Der Mann steht somit im Verdacht eines VerstoĂes gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz sowie dem Verdacht einer UrkundenfĂ€lschung. Die fahndungsmĂ€Ăige ĂberprĂŒfung ergab zudem einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann wurde durch Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Einige Stunde spĂ€ter stellten EinsatzkrĂ€fte der Bundespolizei in einem grenzĂŒberschreitenden Einreisezug am Bahnhof Freilassing einen 40-jĂ€hrigen Polen fest, der von gleich zwei Staatsanwaltschaften zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Die MĂŒnchner Staatsanwaltschaft I suchte mittels Strafvollstreckungshaftbefehl aufgrund einer SachbeschĂ€digung nach dem Polen. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro konnte der Mann nicht aufbringen. Auch die Staatsanwaltschaft Ellwangen suchte mittels Aufenthaltsermittlung sowie Strafbefehl aufgrund eines Betrugs nach dem 40-JĂ€hrigen. Der Mann wurde noch am selben Tag in eine nahe gelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er nun die nĂ€chsten 60 Tage verbringen muss.
Ăhnlich erging es einem 36-jĂ€hrigen Kosovaren als Insasse eines Reisebusses in der Kontrollstelle an der A8. Die fahndungsmĂ€Ăige ĂberprĂŒfung seiner Personalien ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Offenburg. Im Jahr 2016 wurde der Mann aufgrund der versuchten rĂ€uberischen Erpressung vom Landgericht Offenburg rechtskrĂ€ftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Im Juli 2017 wurde der Kosovare abgeschoben, muss nun jedoch aufgrund seiner erneuten Einreise in die Bundesrepublik die Restfreiheitsstrafe in Höhe von 592 Tagen verbĂŒĂen. Er wurde am nĂ€chsten Tag durch KrĂ€fte der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Sonntag (8. Februar) wurde im Bereich Neuötting ein 29-jĂ€hriger Moldauer als Fahrer eines Fahrzeugs einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei der Abfrage seiner Personalien staunten die EinsatzkrĂ€fte nicht schlecht: Gegen den Mann lagen gleich 5 Ausschreibungen vor. Die Staatsanwaltschaft Bochum suchte mittels Strafvollstreckungshaftbefehl aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie dem Kennzeichenmissbrauchs nach dem Moldauer. Die geforderten Geldstrafen in Höhe von 3.720 Euro konnte der Mann nicht bezahlen. Zudem suchte die Staatsanwaltschaft Dortmund mittels Aufenthaltsermittlung aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach dem 29-JĂ€hrigen. Die KrĂ€fte vor Ort stellten seinen FĂŒhrerschein sicher. ZusĂ€tzlich suchte die Staatsanwaltschaft Essen aufgrund der Hehlerei nach ihm. Der Moldauer wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
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Sie ist an 21 GrenzĂŒbergĂ€ngen und einer GrenzlĂ€nge von insgesamt 225
Kilometer zustÀndig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in den
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