Kriminalität, Polizei

Bundespolizeidirektion München: Ein Einreiseversuch - fünf Delikte / Vom Grenzübergang bei Mittenwald zurück in die Türkei

28.10.2025 - 14:46:57 | presseportal.de

Mittenwald (B2) / Garmisch-Partenkirchen - Die Bundespolizei hat am Montag (27. Oktober) bei Kontrollen am Grenzübergang Mittenwald - Scharnitz (B2) drei türkische Staatsangehörige festgenommen. Der Fahrer wird beschuldigt, mit seinem illegalen Einreiseversuch gleich fünf Vergehen auf einmal begangen zu haben. Allen drei Männern wurde die jeweilige Einreise nach Deutschland verweigert. Einen von ihnen brachten die Beamten in eine Abschiebehafteinrichtung. Er muss unmittelbar in die Türkei zurück.

Bundespolizeidirektion München: Ein Einreiseversuch - fünf Delikte / Vom Grenzübergang bei Mittenwald zurück in die Türkei - Foto: presseportal.de

Bei der Grenzkontrolle konnte sich keiner der drei Insassen eines Autos mit deutschem Kennzeichen ordnungsgemäß ausweisen. Der Fahrer wies sich lediglich mit einem türkischen Führerschein aus. Schnell entlarvten die Bundespolizisten das ausgehändigte Dokument als Fälschung. Seine beiden Begleiter konnten ebenfalls keine Papiere vorzeigen, die für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik erforderlich gewesen wären.

Die drei Türken wurden jeweils wegen des Verdachts des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Der Fahrzeugführer, der seine Landsleute nach ersten Erkenntnissen in Italien abgeholt hatte, steht zudem im Verdacht als Schleuser tätig gewesen zu sein. Hinzu kommt ferner eine Strafanzeige wegen des gefälschten Führerscheins. Da er den Pkw offenkundig steuerte ohne einen Führerschein zu haben, wird er sich zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben. Nachforschungen der Bundespolizei in Garmisch-Partenkirchen zum Fahrzeug führten zum fünften Tatbestand. Wie sich herausstellte, war das benutzte Auto nicht mehr versichert, sodass dem 22-Jährigen auch noch ein Verstoß gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wurde. Die eingeschaltete Zulassungsstelle in Hessen ordnete sogleich die Zwangsentstempelung der Kfz-Kennzeichen an. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden der mutmaßliche Schleuser und der 24-jährige Mitfahrer unmittelbar per Zug nach Österreich zurückgewiesen. Der andere Geschleuste wurde hingegen inhaftiert. Der 29-Jährige hatte bei seiner Festnahme zunächst angegeben in Deutschland Asyl zu genießen. Recherchen der Bundespolizei ergaben jedoch, dass sein Asylantrag vor einigen Monaten unanfechtbar abgelehnt worden und die Gültigkeit seiner Aufenthaltsgestattung erloschen war. Auf richterliche Anordnung hin wurde der ausreisepflichtige Türke in Haft genommen und in die Abschiebehafteinrichtung nach Hof gebracht. Dort wartet er auf seinen Zurückweisungsflug in die Türkei.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf

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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
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sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München übermittelt durch news aktuell

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