Bundespolizeidirektion MĂŒnchen: Italiener und RumĂ€ne nach Einreisen ins GefĂ€ngnis / Grenzkontrollen werden gesuchten MĂ€nnern zum VerhĂ€ngnis
20.01.2025 - 13:57:18Ein Italiener hatte, wie sich bei der PersonalienĂŒberprĂŒfung herausstellte, in Deutschland Justizschulden in Höhe von 3.300 Euro. Der 44-JĂ€hrige war Anfang 2023 vom Amtsgericht Dachau wegen Betrugs zu dieser Geldstrafe verurteilt worden. Ersatzweise hatte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 110 Tagen festgesetzt. Damit aber noch nicht genug: Das Amtsgericht DĂŒsseldorf hatte im September des vergangenen Jahres einen Sicherungshaftbefehl erlassen, nachdem der Italiener im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen eines sexuellen Ăbergriffs gegen BewĂ€hrungsauflagen verstoĂen und sich offenkundig ins Ausland abgesetzt hatte. Im Anschluss an die VorfĂŒhrung beim Rosenheimer Amtsgericht brachten die Bundespolizisten den Mann, der die Geldstrafe nicht begleichen konnte, in die Justizvollzugsanstalt nach Traunstein.
Insgesamt 405 Tage muss ein RumĂ€ne ins GefĂ€ngnis. Gegen den 63-JĂ€hrigen lagen gleich drei Haftbefehle vor. Alle drei beruhen auf Entscheidungen des Heidelberger Amtsgerichts. Wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und Diebstahls hatte der rumĂ€nische Staatsangehörige Geldstrafen von zusammengerechnet 4.380 Euro zu entrichten. Mangels finanzieller Möglichkeiten blieb ihm nichts anderes ĂŒbrig als die festgesetzte Ersatzhaft anzutreten. Die Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau am Chiemsee. Dort wird er fĂŒr die Dauer von 405 Tagen bleiben mĂŒssen.
Der Gang ins GefĂ€ngnis blieb einem 26-jĂ€hrigen Italiener dank der finanziellen UnterstĂŒtzung seiner LebensgefĂ€hrtin erspart. Bei seiner Kontrolle hatte der Polizeicomputer Alarm geschlagen, weil gegen ihn ein Strafbefehl des Amtsgerichts Hersbruck vorlag. Demnach war ihm 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe von rund 5.000 Euro einschlieĂlich Verfahrenskosten auferlegt worden. Da er in der Grenzkontrollstelle an der Inntalautobahn nicht ĂŒber diese Summe verfĂŒgte, kam fĂŒr ihn ein 120-tĂ€giger Haftaufenthalt in Betracht. Die telefonisch verstĂ€ndigte Freundin erklĂ€rte sich jedoch bereit, den 26-JĂ€hrigen "auszulösen", und zahlte den geforderten Betrag bei einer Bundespolizeidienststelle in Schleswig-Holstein ein. Im Anschluss konnte der Italiener seine Reise fortsetzen.
RĂŒckfragen bitte an:
Dr. Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
BurgfriedstraĂe 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzĂŒberschreitende KriminalitĂ€t vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von AuslÀndern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten fĂŒr die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
ĂŒber oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .
Original-Content von: Bundespolizeidirektion MĂŒnchen ĂŒbermittelt durch news aktuell


