Kriminalität, Polizei

Bundespolizeidirektion München: Strafanzeigen und Polizeikosten / Falscher Alarm zieht Strafverfahren nach sich

25.11.2025 - 16:02:24 | presseportal.de

Rosenheim - Montagnacht (24. November) hat eine Frau mit ihrem telefonischen Notruf für große Aufregung in Rosenheim gesorgt. Sie gab an, dass in einer Regionalbahn von Bad Endorf nach Rosenheim eine Zugbegleiterin mit einem Messer bedroht werden würde. Nähere Angaben zu ihrer Person wollte die Mitteilerin allerdings nicht machen, da sie nach eigenen Angaben sonst selbst sterben müsste. Letztlich handelte sie sich mit ihrem Anruf Strafanzeigen ein.

Bundespolizeidirektion München: Strafanzeigen und Polizeikosten / Falscher Alarm zieht Strafverfahren nach sich - Foto: presseportal.de

Nachdem der genannte Zug in Rosenheim angekommen war, trafen die alarmierten Kräfte der Bundespolizei die angeblich bedrohte Zugbegleiterin an. Diese erklärte jedoch, dass es zu keiner gegen sie gerichteten Aktion gekommen sei. Abgesehen von zwei Fahrpreisnacherhebungen habe es während der gesamten Fahrt keine Vorkommnisse gegeben. Insofern konnte die Bundespolizei von "falschem Alarm" ausgehen.

In der Bahnhofshalle suchte die Frau, die sich zuvor über den Notruf gemeldet hatte, zunächst den Kontakt zu den dort eingesetzten Bundespolizisten, um erneut auf den Zug aus Bad Endorf hinzuweisen. Als sie jedoch bemerkte, dass dieser abfuhr, brach sie das Gespräch abrupt ab und versuchte, sich zu entfernen. Die Beamten stoppten die 54-Jährige und hinterfragten ihr Verhalten. Weshalb sie die Geschichte mit der Bedrohung frei erfunden hatte, blieb unklar. Ein bei ihr wenig später durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von etwas über 0,8 Promille. Die aus dem Landkreis Erding stammende Frau wurde wegen des Missbrauchs von Notrufen und des Vortäuschens einer Straftat angezeigt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen. Ferner wird geprüft, inwieweit sie wegen des von ihr unnötigerweise herbeigeführten Polizeieinsatzes zur Kasse gebeten werden kann.

Darüber hinaus kommen auf dieselbe Frau voraussichtlich noch weitere Polizeikosten in Höhe von mehreren hundert Euro zu, da sie nur drei Tage zuvor schon einmal für die Alarmierung der Bundespolizei gesorgt hatte. Freitagnacht hatte sie ihren Koffer in der Bahnhofshalle stehen lassen. Während sogar mittels Lautsprecherdurchsagen nach dem Eigentümer des Koffers gesucht wurde, befand sich die Deutsche in einem im Bahnhofsbereich ansässigen Schnellrestaurant. Sicherheitshalber veranlasste die Bundespolizei, dass die Bahnhofshalle während der eingehenden Überprüfung des nicht-zuordenbaren Gepäckstücks geräumt wurde. Auch ein Spürhund der Polizei kam zum Einsatz. Etwa zehn Minuten nachdem feststand, dass im Koffer keine gefährlichen Gegenstände waren, tauchte die Frau auf, um ihr Gepäck wieder an sich zu nehmen. Als sie von den Bundespolizisten auf die Folgen ihrer Unachtsamkeit hingewiesen wurde, zeigte sie sich uneinsichtig und provozierte die Beamten. Da sie keine Reiseabsichten hatte, wurde sie aufgrund ihres zunehmend aggressiven Auftretens der Bahnhofshalle verwiesen. Der Gebührenbescheid für diesen Polizeieinsatz wird ihr alsbald postalisch zugestellt.

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Dr. Rainer Scharf

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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .

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