Bundespolizeidirektion, MĂŒnchen

Bundespolizeidirektion MĂŒnchen: TĂ€tlicher Angriff nach Verkaufsverweigerung / Alkoholisierter 42-JĂ€hriger greift Securitymitarbeiter und Bundespolizisten an

07.01.2024 - 10:27:43

MĂŒnchen - Als einem 42-JĂ€hrigen in einem LadengeschĂ€ft im Hauptbahnhof am Samstagabend (6. Dezember) der Kauf von Alkoholika verweigert worden war, griff er erst den VerkĂ€ufer, spĂ€ter Bundespolizisten tĂ€tlich an.

Gegen 22:20 Uhr wollte ein 42-jĂ€hriger Deutscher in einem LadengeschĂ€ft am Ausgang Arnulfstraße im Hauptbahnhof Alkohol kaufen. Dies wurde dem gebĂŒrtigen ThĂŒringer aufgrund seiner sichtlichen Alkoholisierung von einem Ladenmitarbeiter verweigert. Als der in Landshut Wohnende die GeschĂ€ftsrĂ€ume nicht verlassen wollte, versuchte ein hinzugerufener Sicherheitsmitarbeiter ihn durch FĂŒhren an den Armen nach draußen zu verbringen. Hierbei schlug der 42-JĂ€hrige, der zuvor bereits mehrfach aggressiv gegen die Kasse geschlagen hatte, seinem GegenĂŒber mehrfach mit der Hand ins Gesicht und beschĂ€digte dabei zudem die Jacke des 26-JĂ€hrigen aus dem Jemen.

Als der Renitente durch Bundespolizisten zur nahen Wache am Gleis 26 verbracht werden sollte, weigerte er sich und widersetzte sich den Beamten. Erst nach zu Boden bringen und Fesselung konnte er dorthin transportiert werden. Dabei versuchte er die Beamten mit SchlÀgen und Tritten gezielt zu schÀdigen. Zudem beleidigte und bedrohte er die Bundespolizisten fortlaufend.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,40 Promille. Die Staatsanwaltschaft MĂŒnchen ordnete wegen Körperverletzung, SachbeschĂ€digung, Beleidigung, Bedrohung sowie Widerstandes und tĂ€tlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte eine Blutentnahme sowie die anschließende Freilassung an. Der Ladenmitarbeiter erlitt keine sichtbaren Verletzungen, klagte jedoch ĂŒber Schmerzen in der Schulter. Ein Beamter erlitt, vermutlich durch einen Biss des 42-JĂ€hrigen, eine SchĂŒrfwunde am linken Ringfinger, verblieb jedoch im Dienst; er benötigte keine Ă€rztliche Versorgung.

Das anhÀngende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

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