Bundespolizeidirektion MĂŒnchen: Vater zahlt Geldstrafe fĂŒr Sohn / Kein GefĂ€ngnisaufenthalt dank vĂ€terlicher Zuwendung
14.10.2024 - 14:31:41Bei der Kontrolle eines Pkw-Fahrers auf Höhe Kiefersfelden fanden die Beamten mithilfe des Polizeicomputers heraus, dass es sich bei dem jungen Mann um einen gesuchten Syrer handelt. Gegen den 20-JĂ€hrigen, der sich mit einem niederlĂ€ndischen Fremdenpass auswies, lag seit vergangenem Jahr ein Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen wegen Einschleusens von AuslĂ€ndern vor. Demnach hĂ€tte er eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zahlen oder ersatzweise eine 80-tĂ€gige Freiheitsstrafe verbĂŒĂen mĂŒssen. Mangels finanzieller Möglichkeiten stand seine Einlieferung in eine Haftanstalt unmittelbar bevor. Erst ein Anruf bei seinen Eltern in den Niederlanden verĂ€nderte seine Situation. Der verstĂ€ndigte Vater des Verhafteten fuhr ĂŒber die deutsch-niederlĂ€ndische Grenze und besuchte die nĂ€chstgelegene Dienststelle der Bundespolizei in Kleve. Dort zahlte er Sonntagnacht den Betrag ein, den sein Sohn zu entrichten hatte. Dieser konnte dank der vĂ€terlichen Zuwendung seine Reise schlieĂlich doch noch fortsetzen.
Dagegen blieb einem polnischen Staatsangehörigen der Gang ins GefĂ€ngnis nicht erspart. Der 24-jĂ€hrige Insasse eines Reisebusses wurde Sonntagmorgen an der Inntalautobahn grenzpolizeilich kontrolliert. Bei der ĂberprĂŒfung seiner Personalien fanden die Bundespolizisten heraus, dass das Amtsgericht in Heidelberg Mitte 2022 einen Strafbefehl gegen den Polen erlassen hatte. Demzufolge hĂ€tte er wegen einer Körperverletzung eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen mĂŒssen. Nach seiner unfreiwilligen Reiseunterbrechung gelang es dem festgenommenen Polen nicht, seine Justizschulden zu begleichen. Er wurde - wie gerichtlich festgelegt - fĂŒr die Dauer von 40 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
Auch ein Eritreer, der von der Bundespolizei auf Höhe Kiefersfelden kontrolliert wurde, musste aufgrund eines Strafbefehls der Heidelberger Justiz in Haft. Der 26-JĂ€hrige konnte sich bei der Grenzkontrolle nicht ausweisen. Mithilfe seiner FingerabdrĂŒcke fanden die Beamten heraus, dass er wegen einer 2023 begangenen SachbeschĂ€digung 400 Euro als Strafe zu zahlen hatte. Ersatzweise hĂ€tte er 40 Tage lang ins GefĂ€ngnis gehen mĂŒssen. Der Mann hatte kein Geld und wurde ins Bernauer GefĂ€ngnis gebracht. WĂ€hrend seines mehrwöchigen Haftaufenthalts wird er sich voraussichtlich mit einer Strafanzeige wegen illegaler Einreise auseinanderzusetzen haben, denn der Afrikaner verfĂŒgt ĂŒber keine gĂŒltige Aufenthaltserlaubnis fĂŒr die Bundesrepublik.
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