HZA-DA: Weltverbrauchertag am 15. MÀrz 2025 - Der ZOLL trÀgt tÀglich zum Verbraucherschutz bei
14.03.2025 - 07:00:04Stellt der ZOLL dabei bedenkliche Waren fest, werden sie der jeweiligen Fachbehörde zur PrĂŒfung ĂŒbergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefĂ€hrlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die BĂŒrger und BĂŒrgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete PrĂŒfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der ZOLL bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
HĂ€ufig handelt es sich bei solchen Waren auch um ProduktfĂ€lschungen. FĂŒr FĂ€lschungen ĂŒbernehmen die anonymen Hersteller natĂŒrlich weder Haftung noch Verantwortung. "Bei Originalen sieht das ganz anders aus" weiĂ Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt. "Hier stehen die Hersteller hinter den von ihnen entwickelten Produkten, gewĂ€hrleisten QualitĂ€t und Sicherheit und bieten Garantien". Deshalb kontrolliert das Hauptzollamt Darmstadt auch regelmĂ€Ăig Plagiate auf den verschiedenen Verbrauchermessen in Frankfurt am Main. Zusammen mit den Rechteinhabern werden dort FĂ€lschungen aufgedeckt und aus dem Verkehr gezogen. Das schĂŒtzt die Wirtschaft und - im Fall von gesundheitsschĂ€dlichen FĂ€lschungen - auch den Verbraucher.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Darmstadt
Angelika Hipp-Clemens
Telefon: 061519180-1006
E-Mail: [email protected]
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