Faeser will Angehörige von Clans kollektiv abschieben
06.08.2023 - 16:58:37Eine entsprechende Regelung findet sich in dem "Diskussionsentwurf zur Verbesserung der RĂŒckfĂŒhrung", den Faesers Ministerium am vergangenen Donnerstag veröffentlicht hat. "UnabhĂ€ngig von einer strafrechtlichen Verurteilung", so heiĂt es dort, sollten "Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten KriminalitĂ€t" ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Ziel der vorgeschlagenen Ănderung sei es, "Angehörige sogenannter Clan-Strukturen kĂŒnftig leichter abschieben zu können", bestĂ€tigte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage der "SĂŒddeutschen Zeitung" (Montagsausgabe). Bislang existiert eine Ă€hnlich pauschalisierende Regelung im AuslĂ€nderrecht lediglich fĂŒr den Bereich der TerrorismusbekĂ€mpfung. Die trifft zum Beispiel AuslĂ€nder, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat. Sie sind selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoĂen haben. So steht es im Aufenthaltsgesetz im Paragrafen 54, Absatz 1, Nummer 2. Diese Regelung soll nun ausgeweitet werden, so der "Diskussionsentwurf" aus Faesers Haus. Dieselbe HĂ€rte soll dann auch fĂŒr Menschen gelten, die einer sogenannten Clan-Struktur angehören, wie auch immer das dann definiert und gerichtlich geprĂŒft werden soll. Vorgesehen ist laut dem Ministeriumsentwurf, dass ein neuer Passus in das Gesetz eingefĂŒgt wird, der davon handeln soll, dass ein AuslĂ€nder einer kriminellen Vereinigung "angehört oder angehört hat". In der BegrĂŒndung dazu stellt das Ministerium aber klar: Gemeint sind nicht Personen, die selbst kriminell sind. Denn fĂŒr ihre Abschiebung brĂ€uchte man gar keine neuen Regelungen zu schaffen. Sie existieren bereits. Vielmehr gehe es jetzt um Personen, die man bisher nicht abschieben konnte, eben weil sie sich keine Straftaten oder andere erhebliche RechtsverstöĂe vorwerfen lassen mĂŒssten, aber aus Sicht der Behörden dennoch "Angehörige der Organisierten KriminalitĂ€t" seien. Der Diskussionsentwurf beruht auf einem Bund-LĂ€nder-Treffen im Mai, bei dem verschiedene Ănderungen im Asyl- und AuslĂ€nderrecht verabredet wurden. Der Clan-Vorschlag kam nicht vonseiten der Ampel-Koalition, sondern von einigen BundeslĂ€ndern, sagte eine Sprecherin von Faesers Ministerium jetzt. Dennoch hat das Bundesinnenministerium sich diesen Vorschlag offenbar zu eigen gemacht. "Ob eine solche Regelung indes verhĂ€ltnismĂ€Ăig ist und das Regelungsziel ohne ungewollte Nebenfolgen erreicht werden kann", so fĂ€hrt die Sprecherin fort, "soll nun noch einmal eingehend mit den LĂ€ndern und kommunalen SpitzenverbĂ€nden erörtert werden." Zu den ĂŒbrigen VorschlĂ€gen im Ministeriumsentwurf zĂ€hlt die deutliche Ausweitung des sogenannten Ausreisegewahrsams. Das heiĂt, dass AuslĂ€nder auch unabhĂ€ngig von einer Fluchtgefahr vorbeugend eingesperrt werden können, um ihre Abschiebung vorzubereiten. Dies war bisher nur fĂŒr maximal zehn Tage erlaubt, soll kĂŒnftig aber fĂŒr bis zu 28 Tage zulĂ€ssig werden. Daneben sollen Beamten, die Abschiebungen durchfĂŒhren, sich freier in FlĂŒchtlingsunterkĂŒnften bewegen und auch ohne richterlichen Beschluss in mehr RĂ€ume eindringen dĂŒrfen als bisher.
dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH


