KriminalitÀt, Polizei

BLebensgefÀhrliches Trainsurfen - 13-JÀhriger fÀhrt auf Zugkupplung mit

05.12.2025 - 12:10:58

Delmenhorst / Hude - Donnerstagnachmittag wurde ein 13-JĂ€hriger beim sogenannten Trainsurfen festgestellt. Das Kind war auf der Kupplung am Ende eines Regionalzuges, von Hude nach Delmenhorst gefahren. Die Bundespolizei warnt eindringlich vor der Lebensgefahr durch Bahnsurfen.

Kurz vor 17 Uhr informierten Zeugen die Polizei, dass jemand in Hude (Oldb.) auf einen Zug nach Delmenhorst aufgesprungen sei. Auf diesem Streckenabschnitt fÀhrt der Zug mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 160 km/h.

Zum Zeitpunkt der Information befand sich der Zug bereits kurz vor der Ankunft im Bahnhof Delmenhorst. Beim Eintreffen der ersten Polizeistreife am Bahnhof Delmenhorst flĂŒchtete der 13-JĂ€hrige zunĂ€chst, konnte jedoch nach kurzer Verfolgung gestellt und vorlĂ€ufig in Gewahrsam genommen werden. Anschließend wurde der Junge zur Dienststelle in Delmenhorst gebracht und dort an seine Erziehungsberechtigte ĂŒbergeben.

Das das Kind unter 14 Jahren ist, ist es nicht strafmĂŒndig. Eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt daher nicht. UnabhĂ€ngig von der StrafmĂŒndigkeit wird geprĂŒft, ob ein Verstoß gegen das Allgemeine Eisenbahngesetz vorliegt. Die Bundespolizei fertigt zudem eine Mitteilung an das zustĂ€ndige Jugendamt, um PrĂ€ventionsangebote und UnterstĂŒtzungsmaßnahmen durch die Jugendbehörde zu ermöglichen.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor der lebensgefĂ€hrlichen Mutprobe des sogenannten "Trainsurfens". Dabei kommt es immer wieder zu schweren und tödlichen UnfĂ€llen. Die Bundespolizei appelliert daher an alle Kinder und Jugendlichen sowie Erziehungsberechtigte und LehrkrĂ€fte: Sprechen Sie offen miteinander ĂŒber Risiken solcher Social-Media-Trends und Mutproben. Wer außen am Zug mitfĂ€hrt, riskiert sein Leben. Bahnanlagen und ZĂŒge sind keine Orte fĂŒr Abenteuerlust und Mutproben.

UnabhÀngig von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, können bei BeeintrÀchtigungen im Zugverkehr zivilrechtliche Forderungen der betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen.

Hinweise und Beobachtungen zu Trainsurfern nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441-218380 entgegen.

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