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Verfassungsschutz wegen des Verbots von Combat 18 in der Kritik

24.01.2020 - 17:06:06 | ad-hoc-news.de

Der PrÀsident des Verfassungsschutzes rechtfertigt sich gegen Kritik der Opposition wegen der Handhabung des Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme Vereinigung Combat 18.

Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt fĂƒÂŒr Verfassungsschutz - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Der PrĂ€sident des Bundesamtes fĂŒr Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sieht sich wegen der Verbotsverfahrens gegen die neonazistische Kampforganisation Combat 18 mit der Kritik konfrontiert, dass der Verfassungsschutz viel zu spĂ€t gegen die Organisation vorgegangen ist. Haldenwang betont demgegenĂŒber in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass der Zeitpunkt des Verbots gerechtfertigt ist. Als die Ermittlungsergebnisse belastbar waren und klar war, welche Bedeutung die Gruppe in der Neonazi-Szene hat, haben wir gehandelt. Ein voreiliges Verbot, hĂ€tte nur dazu gefĂŒhrt, dass die Mitglieder untergetaucht wĂ€ren oder nicht zu belangen gewesen wĂ€ren. Seit der GrĂŒndung von Combat 18, haben wir den Verein unter intensiver Beobachtung gehabt. Allerdings sei erst vor kurzem Material aufgetaucht, das die GefĂ€hrlichkeit dieser Organisation und deren Gewaltbereitschaft belege, so Haldenwang. Zuvor sei kein unmittelbarer Handlungszwang vorhanden gewesen. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte die rechtsextreme Gruppierung am Donnerstag verboten. Das Material, das jetzt aufgetaucht ist, legt den Verdacht nahe, dass ein FĂŒhrungsmitglied von Combat 18 in Verbindung mit Stephan E. stand, der als mutmaßlicher Mörder des Kasseler RegierungsprĂ€sidenten Walter LĂŒbcke in Untersuchungshaft einsitzt. Die Frankfurter Allgemein Zeitung verweist auf ein Foto aus dem Internet, dass die beiden bei einem Treffen im Jahr 2002 zeigt. Nach dem Mord an Walter LĂŒbcke war eine Zusammenarbeit zwischen den VerfassungsschutzĂ€mtern der LĂ€nder und des Bundes zu den Umtrieben von Combat 18 zustande gekommen. Jedoch mussten die Erkenntnisse erst verifiziert werden. Rechtsexperten innerhalb des Verfassungsschutzes hĂ€tten zur Vorsicht geraten, um die Ermittlungen nicht zu gefĂ€hrden, so der VerfassungsschutzprĂ€sident. Die jetzigen Erkenntnisse haben den Verdacht erhĂ€rtet und zu einer Revision der EinschĂ€tzung des GefĂ€hrdungspotentials gefĂŒhrt, das von der Gruppe fĂŒr die öffentliche Sicherheit ausging. Combat 18 nicht durch die Anzahl ihrer Mitglieder derart gefĂ€hrlich, sondern durch die RadikalitĂ€t und Gewaltbereitschaft. Die Gruppe bekenne sich offen zur nationalsozialistischen Ideologie und zu Adolf Hitler. Außerdem habe die Gruppe eine zentrale Rolle in der rechten Szene eingenommen. Von der Produktion rechter Musikgruppen, bis zur Rolle als Veranstalter von Konzerten, habe Combat 18 die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts vor allem unter Jugendlichen als Ziel gehabt. Jetzt ist es wichtig, dass alle Organisationsstrukturen zerschlagen werden und keine Nachfolgegruppierung entstĂŒnden, so der Verfassungsschutzchef. Wir werden die Szene unter intensiver Beobachtung halten, um deutlich zu zeigen, dass der Staat keine weiteren AktivitĂ€ten in dieser Richtung zulĂ€sst. Die Sicherheitsbehörden mĂŒssen rechtsextremen StraftĂ€tern und GefĂ€hrdern klar machen, dass es keine Toleranz gegen rechtsextreme AktivitĂ€ten geben wird, so Haldenwang zur „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

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