KriminalitÀt, Steuern

HZA-DU: AnwÀrterin des Hauptzollamts Duisburg deckt Schmuggel von Goldschmuck am Flughafen Weeze auf

19.05.2026 - 13:15:06 | presseportal.de

Duisburg; Kreis Kleve - Am 11.05.2026 kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Reiseverkehr des Hauptzollamts Duisburg am Flughafen Weeze zwei aus Marokko einreisende Frauen (31 und 52 Jahre alt). Die Reisenden, Mutter und Tochter, passierten den grĂŒnen Ausgang fĂŒr anmeldefreie Waren des Flughafens als sie von einer AnwĂ€rterin, die im Rahmen ihrer Ausbildung beim Hauptzollamt Duisburg am Flughafen Weeze tĂ€tig war, fĂŒr eine Zollkontrolle anlĂ€sslich ihrer Einreise aus einem Drittland angehalten wurden.

HZA-DU: AnwÀrterin des Hauptzollamts Duisburg deckt Schmuggel von Goldschmuck am Flughafen Weeze auf - Foto: presseportal.de
HZA-DU: AnwÀrterin des Hauptzollamts Duisburg deckt Schmuggel von Goldschmuck am Flughafen Weeze auf - Foto: presseportal.de

Beim Durchleuchten des mitgefĂŒhrten ReisegepĂ€cks mit einem RöntgengerĂ€t konnten mehrere Schmuckschatullen erkannt werden. Daraufhin entschlossen die Zöllnerinnen und Zöllner, das GepĂ€ck fĂŒr eine weitergehende Kontrolle durch die Reisenden öffnen zu lassen. Dabei konnten in den Schatullen Kaufbelege ĂŒber verschiedenste GoldschmuckstĂŒcke festgestellt werden. Es stellte sich heraus, dass die beiden Reisenden den in Marokko kĂ€uflich erworbenen Goldschmuck in Form von ArmbĂ€ndern und Ringen im Wert von umgerechnet insgesamt rund 20.000 Euro am Körper trugen.

Mit einem Wert von rund 20.000 Euro lag der Goldschmuck weit ĂŒber der Reisefreimenge von 430 Euro pro Person bei Flugreisenden und eine Anmeldung der Waren bei der Zollstelle wĂ€re fĂŒr die beiden Reisenden verpflichtend gewesen. Aufgrund der Benutzung des grĂŒnen Ausgangs fĂŒr anmeldefreie Waren besteht nun gegen beide Reisenden der Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung. Daher wurde in beiden FĂ€llen vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Goldschmuck wurde als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden belĂ€uft sich auf ĂŒber 4.000 Euro.

Weitere Informationen zu der Arbeit des Zolls und zu der Ausbildung beziehungsweise des Studiums beim Zoll erhalten Interessierte auf der Internetseite www.zoll.de oder www.zoll-karriere.de.

Zusatzinformation:

Falls Reisemitbringsel die Freimengen ĂŒberschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle (z.B. durch Benutzung des roten Ausgangs am Flughafen) mĂŒndlich anzumelden. Dort werden die dafĂŒr anfallenden Einfuhrabgaben berechnet. Ausschlaggebend fĂŒr die Höhe der Abgaben sind die Art und der Wert der Ware. GrundsĂ€tzlich mĂŒssen die festgesetzten Abgaben an Ort und Stelle entrichtet werden.

Weitere Informationen zu Reisefreimengen und Zollbestimmungen erhalten Interessierte auf www.zoll.de.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Telefon: 0203 / 6048 - 1661, - 1531
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg ĂŒbermittelt durch news aktuell

http://ots.de/5fcadf

So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
de | polizeimeldungen | 69373278 |