HZA-DU: AnwÀrterin des Hauptzollamts Duisburg deckt Schmuggel von Goldschmuck am Flughafen Weeze auf
19.05.2026 - 13:15:06 | presseportal.de
Beim Durchleuchten des mitgefĂŒhrten ReisegepĂ€cks mit einem RöntgengerĂ€t konnten mehrere Schmuckschatullen erkannt werden. Daraufhin entschlossen die Zöllnerinnen und Zöllner, das GepĂ€ck fĂŒr eine weitergehende Kontrolle durch die Reisenden öffnen zu lassen. Dabei konnten in den Schatullen Kaufbelege ĂŒber verschiedenste GoldschmuckstĂŒcke festgestellt werden. Es stellte sich heraus, dass die beiden Reisenden den in Marokko kĂ€uflich erworbenen Goldschmuck in Form von ArmbĂ€ndern und Ringen im Wert von umgerechnet insgesamt rund 20.000 Euro am Körper trugen.
Mit einem Wert von rund 20.000 Euro lag der Goldschmuck weit ĂŒber der Reisefreimenge von 430 Euro pro Person bei Flugreisenden und eine Anmeldung der Waren bei der Zollstelle wĂ€re fĂŒr die beiden Reisenden verpflichtend gewesen. Aufgrund der Benutzung des grĂŒnen Ausgangs fĂŒr anmeldefreie Waren besteht nun gegen beide Reisenden der Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung. Daher wurde in beiden FĂ€llen vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Goldschmuck wurde als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden belĂ€uft sich auf ĂŒber 4.000 Euro.
Weitere Informationen zu der Arbeit des Zolls und zu der Ausbildung beziehungsweise des Studiums beim Zoll erhalten Interessierte auf der Internetseite www.zoll.de oder www.zoll-karriere.de.
Zusatzinformation:
Falls Reisemitbringsel die Freimengen ĂŒberschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle (z.B. durch Benutzung des roten Ausgangs am Flughafen) mĂŒndlich anzumelden. Dort werden die dafĂŒr anfallenden Einfuhrabgaben berechnet. Ausschlaggebend fĂŒr die Höhe der Abgaben sind die Art und der Wert der Ware. GrundsĂ€tzlich mĂŒssen die festgesetzten Abgaben an Ort und Stelle entrichtet werden.
Weitere Informationen zu Reisefreimengen und Zollbestimmungen erhalten Interessierte auf www.zoll.de.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Telefon: 0203 / 6048 - 1661, - 1531
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
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