Edenkoben - Verkehrsunfallflucht geklärt
Veröffentlicht am: 15.11.2025 um 13:22 Uhr | presseportal.deDie Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Edenkoben
Wingerter, POK
Telefon: 06323 9550
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