BPOLI EF: GefÀhrliche GegenstÀnde sollten nicht auf Reisen gehen
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 11:32 Uhr, presseportal.deWaffen, waffenĂ€hnliche oder gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde haben im GepĂ€ck nichts zu suchen. Das MitfĂŒhren verbotener GegenstĂ€nde in die Luftsicherheitskontrolle kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen. Dies hĂ€ngt vom Einzelfall und gegebenenfalls weiteren Verbotsvorschriften ab.
Erkannte verbotene GegenstĂ€nde, die aus der Kontrollstelle in den öffentlichen Bereich verwiesen wurden, dĂŒrfen Passagiere:
Reisende können auch Ihr Eigentum an dem Gegenstand aufgeben und entsorgen. Das Kontrollpersonal ist nicht berechtigt, GegenstÀnde anzunehmen oder ersatzweise zu entsorgen.
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Bundespolizeiinspektion Erfurt
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