HZA-DU: Artengeschützter Rotfußfalke im Postpaket entdeckt - Zollamt Essen deckt verbotene Einfuhr auf
18.03.2026 - 13:32:28 | presseportal.de
Der Empfänger wurde durch die Zollbeamten aufgefordert, eine korrekte Zollanmeldung mit der erforderlichen Einfuhrgenehmigung für seine Bestellung vorzulegen. Die Frist für die Vorlage der Dokumente ließ der Empfänger ohne weiteres Interesse an seiner Bestellung verstreichen.
Der präparierte Rotfußfalke wurde von den Zöllnern des Zollamts Essen beschlagnahmt, da die Einfuhr bzw. der Kauf eines streng geschützten Tieres einen Straftatbestand nach dem Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Ob der Rotfußfalke als Ausstellungsstück genutzt oder anderweitig verwendet wird muss noch geklärt werden.
Zusatzinformation:
Weltweit sind tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Bundesweit finden Zöllnerinnen und Zöllner im Schnitt 1.200 Mal pro Jahr geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Telefon: 0203 / 6048 - 1661, - 1531
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
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