HZA-IZ, Zoll

HZA-IZ: Zoll erwischt drei illegale Arbeitnehmer und prĂŒft ScheinselbstĂ€ndigkeit / Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt MissstĂ€nde durch unerlaubte AuslĂ€nderbeschĂ€ftigung und ScheinselbstĂ€ndigkeit auf

17.01.2025 - 11:51:37

Flensburg, Itzehoe - Flensburg, 17.01.2025

Illegalen Aufenthalt und illegale BeschĂ€ftigung in drei FĂ€llen sowie potenzielle ScheinselbstĂ€ndigkeit deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Flensburg am 15.01.2025 im Rahmen einer verdachtslosen PrĂŒfung auf einem grĂ¶ĂŸeren Bauvorhaben im Kreis Schleswig-Flensburg auf.

"Die Kollegen und Kolleginnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten insgesamt 25 Arbeitnehmer von 15 Firmen sowie mehrere SelbstÀndige und befragten sie zu ihren BeschÀftigungsverhÀltnissen.", so Annalena Braasch, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Itzehoe.

Bei der Befragung der SelbstĂ€ndigen ergaben sich Anhaltspunkte dafĂŒr, dass diese von einem Mittelsmann des Auftraggebers im osteuropĂ€ischen Ausland angeworben und nach Deutschland gebracht wurden. Die PrĂŒfung, ob hier tatsĂ€chlich SelbstĂ€ndigkeit oder doch ScheinselbstĂ€ndigkeit vorliegt, dauert noch an.

Festgestellt wurden außerdem drei Drittstaatsangehörige, welche angaben, fĂŒr eine osteuropĂ€ische Firma tĂ€tig zu sein. In der weiteren Befragung stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass die drei Arbeitnehmer ohne einen fĂŒr ihre TĂ€tigkeit in Deutschland erforderlichen gĂŒltigen Aufenthaltstitel und ohne eine gĂŒltige Arbeitserlaubnis tĂ€tig sind.

Die Zollbediensteten leiteten gegen den Arbeitgeber ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der unerlaubten AuslĂ€nderbeschĂ€ftigung ein. Gegen die drei Drittstaatsangehörigen wurden Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Die weiteren auslĂ€nderrechtlichen Maßnahmen trifft die AuslĂ€nderbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.

Zusatzinformation:

Unter dem Begriff der ScheinselbstĂ€ndigkeit versteht man das Auftreten als SelbstĂ€ndiger, obwohl tatsĂ€chlich ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn nicht selbst ĂŒber die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Art und Weise der AusĂŒbung der selbstĂ€ndigen TĂ€tigkeit entschieden werden kann.

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