Polizeimeldungen, Polizeistreife im Einsatz

FrĂŒher Ermittlungsfehler der Polizei im Fall Madeleine McCann

12.06.2020 - 19:21:24 | ad-hoc-news.de

Im Vermisstenfall Madeleine McCann unterlief der Braunschweiger Polizei bereits im Jahr 2013 ein schwerwiegender Ermittlungsfehler. Laut einem Bericht des "Spiegel" geht aus internen Dokumenten deutscher Behörden hervor, dass es bei den Ermittlungen zum Fall der in Portugal vermissten EnglĂ€nderin Madeline McCann schon 2013 zu einer Panne kam. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, erfuhr der damals in Braunschweig lebende Christian B., der heute als TatverdĂ€chtiger bekannt ist, zu frĂŒh von der niedersĂ€chsischen Polizei, dass die Ermittler ihn mit dem Verschwinden der 3-JĂ€hrigen in Verbindung bringen. Nachdem sich das Bundeskriminalamt (BKA) im Oktober 2013 im Zuge der Ermittlungen im Fall Madeleine McCann von der Polizei in Braunschweig Informationen zur Person Christian B. erbeten hatte, schauten die Niedersachsen im Computer nach. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei Christian B. um einen polizeibekannten SexualstraftĂ€ter handelt. Fast gleichzeitig sendete ein Braunschweiger Polizeibeamter eine Vorladung an Christian B., um ihn als Zeugen in der Sache zu vernehmen. Im Schreiben an den VerdĂ€chtigen wurde angefĂŒhrt, dass es sich um eine Vernehmung in der "Vermisstensache Madeleine McCann" und eine ÜberprĂŒfung seiner Person handele. Nach Erhalt dieses Schreibens wusste Christian B., dass die Polizei ihn im Visier hat. Er hĂ€tte genug Zeit gehabt, um eventuell noch vorhandene Spuren oder Beweise zu beseitigen. Offenbar unterhielt sich der Geladene mit mehreren Bekannten ĂŒber den Brief. "Jetzt soll ich Maddie umgebracht haben, nur weil ich in Portugal war", hĂ€tte Christian B. damals gesagt, erzĂ€hlte einer seiner Bekannten aus dieser Zeit. Nach Meinung mehrere Experten ist das Vorgehen der niedersĂ€chsischen Polizei ein schwerer Ermittlungsfehler. Ein erfahrener Kriminalpolizist spricht davon, dass so etwas nicht passieren dĂŒrfe und eine solche Vorgehensweise in einer derartig heiklen Sache keinesfalls ĂŒblich wĂ€re. In der Regel wĂŒrden zunĂ€chst im Umfeld eines VerdĂ€chtigen Informationen gesammelt. Frontal auf ihn loszustĂŒrmen wĂ€re keine gĂ€ngige Praxis. Die zustĂ€ndige Braunschweiger Ermittlungsbehörde ließ eine entsprechende Anfrage hinsichtlich der Details unbeantwortet. Auch der Rechtsbeistand von Christian B. war nicht bereit, sich zu den TatvorwĂŒrfen zu Ă€ußern.

Polizeistreife im Einsatz - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Laut einem Bericht des "Spiegel" geht aus internen Dokumenten deutscher Behörden hervor, dass es bei den Ermittlungen zum Fall der in Portugal vermissten EnglĂ€nderin Madeline McCann schon 2013 zu einer Panne kam. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, erfuhr der damals in Braunschweig lebende Christian B., der heute als TatverdĂ€chtiger bekannt ist, zu frĂŒh von der niedersĂ€chsischen Polizei, dass die Ermittler ihn mit dem Verschwinden der 3-JĂ€hrigen in Verbindung bringen.

Nachdem sich das Bundeskriminalamt (BKA) im Oktober 2013 im Zuge der Ermittlungen im Fall Madeleine McCann von der Polizei in Braunschweig Informationen zur Person Christian B. erbeten hatte, schauten die Niedersachsen im Computer nach. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei Christian B. um einen polizeibekannten SexualstraftĂ€ter handelt. Fast gleichzeitig sendete ein Braunschweiger Polizeibeamter eine Vorladung an Christian B., um ihn als Zeugen in der Sache zu vernehmen. Im Schreiben an den VerdĂ€chtigen wurde angefĂŒhrt, dass es sich um eine Vernehmung in der "Vermisstensache Madeleine McCann" und eine ÜberprĂŒfung seiner Person handele. Nach Erhalt dieses Schreibens wusste Christian B., dass die Polizei ihn im Visier hat. Er hĂ€tte genug Zeit gehabt, um eventuell noch vorhandene Spuren oder Beweise zu beseitigen. Offenbar unterhielt sich der Geladene mit mehreren Bekannten ĂŒber den Brief. "Jetzt soll ich Maddie umgebracht haben, nur weil ich in Portugal war", hĂ€tte Christian B. damals gesagt, erzĂ€hlte einer seiner Bekannten aus dieser Zeit. Nach Meinung mehrere Experten ist das Vorgehen der niedersĂ€chsischen Polizei ein schwerer Ermittlungsfehler. Ein erfahrener Kriminalpolizist spricht davon, dass so etwas nicht passieren dĂŒrfe und eine solche Vorgehensweise in einer derartig heiklen Sache keinesfalls ĂŒblich wĂ€re. In der Regel wĂŒrden zunĂ€chst im Umfeld eines VerdĂ€chtigen Informationen gesammelt. Frontal auf ihn loszustĂŒrmen wĂ€re keine gĂ€ngige Praxis. Die zustĂ€ndige Braunschweiger Ermittlungsbehörde ließ eine entsprechende Anfrage hinsichtlich der Details unbeantwortet. Auch der Rechtsbeistand von Christian B. war nicht bereit, sich zu den TatvorwĂŒrfen zu Ă€ußern.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Fennia

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