BPOLI LUD: Visaerschleichung bei Einreisekontrolle aufgedeckt
01.04.2026 - 10:10:27 | presseportal.deDer Mann wies sich mit seinem Reisepass sowie einem bulgarischem Kurzzeitvisum zu touristischen Zwecken aus. Im Rahmen der anschließenden Befragung gab er an, für einige Tage seine Familie in Ginsheim-Gustavsburg in Hessen besuchen zu wollen. Dieser Reisezweck wäre grundsätzlich mit dem Visum vereinbar gewesen. Die Beamten wurden jedoch beim Ausstellerstaat des Visums misstrauisch. Um im vorliegenden Fall ein bulgarisches Kurzzeitvisum zu erhalten, müssen bei der Beantragung Aufenthaltsgründe mit Bezug zu Bulgarien vorgelegen haben.
Daher ergaben sich bei den Beamten Zweifel an der Plausibilität des ausgestellten Visums.
Nach einer eingehenderen Befragung erhärtete sich der Verdacht der Visaerschleichung. Demnach waren bei der Beantragung des Visums falsche Angaben gemacht worden; der Betroffene selbst war an der Antragstellung offenbar nicht beteiligt.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Visaerschleichung sowie wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein.
Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen soll dem Mann die Einreise verweigert und er nach Polen zurückgewiesen werden.
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Danilo Weise
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
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E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
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