Kriminalität, Polizei

Pressemitteilungen der Polizeiinspektion Goslar vom 18.03.2026

18.03.2026 - 13:00:12 | presseportal.de

Goslar - Verkehrssicherheitskontrollen der Polizei im Stadtgebiet Goslar deckten am Dienstag eine Vielzahl von Verstößen auf.

POL-GS: Pressemitteilungen der Polizeiinspektion Goslar vom 18.03.2026 - Foto: presseportal.de

Zwischen 10 und 14 Uhr wurde der Gewerbliche Güter- und Personenkraftverkehr überprüft. Hierbei stellten die Einsatzkräfte in drei Fällen ungenügende Ladungssicherung fest. Zwei Kraftfahrer waren zu schnell unterwegs, zwei hatten den Gurt nicht angelegt. Ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Hildesheim fuhr mit einem Auto ohne die erforderliche Begleitperson. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem ergab sich bei der Kontrolle eines Firmenfahrzeugs der Verdacht der illegalen Beschäftigung. Auch hier wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Bei einer weiteren Kontrolle standen insbesondere elektronische Kleinstfahrzeuge hinsichtlich der Verkehrstüchtigkeit sowie des Versicherungsschutzes im Fokus. 74 sogenannte E-Scooter, fünf Mofa und acht Fahrräder wurden zwischen 13 und 18 Uhr unter die Lupe genommen und diverse Verstöße registriert. Achtmal bestand kein Versicherungsschutz, so dass Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet werden mussten. Gegen einen 30-jährigen E-Scooter Fahrer wird in zwei Strafverfahren ermittelt, da der Mann unter Einfluss berauschender Mittel stand und sein Fahrzeug nicht versichert war.

Ein weiterer E-Scooter war mit offensichtlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs, so dass der dringende Verdacht der technischen Manipulation bestand. Das Fahrzeug wurde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft für eine technische Begutachtung sichergestellt und gegen den 15-jährigen Fahrer Strafverfahren eingeleitet.

"Technische Manipulationen ziehen nicht nur Strafverfahren nach sich, sie sind auch äußerst riskant, denn die Bremsen sind für höhere Geschwindigkeiten gar nicht ausgelegt", weist Polizeikommissar Nils Hardt auf die Gefahren hin. "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern ist auf 20 Km/h begrenzt. Wer schneller unterwegs ist, benötigt also eine Fahrerlaubnis und muss einen Helm tragen. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs", führt der Einsatzleiter weiter aus.

Bei den präventiven Aufklärungsgesprächen während der Kontrollen wurde deutlich, dass vielen der jugendlichen Fahrerinnen und Fahrern offensichtlich nicht bewusst ist, dass ihr Fehlverhalten durchaus Auswirkungen für den Antrag einer Fahrerlaubnis haben kann, wenn die Führerscheinbehörde frühere verkehrsrechtliche Vergehen in die Eignungsprüfung mit einbezieht.

Die Einsatzkräfte nahmen während der Kontrollen insbesondere die positive Resonanz aus der Bevölkerung wahr.

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