Halloween in Hamm: Gruselspaß ja, Sachbeschädigung nein!
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 14:39 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSWas als harmloser Streich gedacht ist, kann schnell strafbar werden: Eier an Hausfassaden, Farbe auf Autos oder umgeworfene Blumentöpfe sind keine Kavaliersdelikte. Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Auch bei der Wahl des Kostüms ist Vorsicht geboten: Waffenattrappen und andere täuschend echt wirkende Gegenstände können für Verunsicherung sorgen. Wer andere gezielt bedroht oder durch sein Verhalten gefährdet, überschreitet die Grenze des Halloween-Spaßes. Wer Halloween-Partys besucht, sollte außerdem die eigene Heimfahrt frühzeitig planen. Alkohol und das Führen eines Fahrzeugs passen nicht zusammen. Wer Alkohol getrunken hat, sollte das Auto stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder einen nüchternen Fahrer zurückgreifen.
Eltern sollten Ihre Kinder über die Grenzen des Erlaubten und mögliche Folgen aus dem Ruder gelaufener Scherze aufklären. Denn auch am Halloween-Abend gelten die üblichen Regeln: Fremdes Eigentum ist zu respektieren, andere Menschen dürfen nicht gefährdet werden und aus einem Scherz darf keine Straftat werden.
Die Polizei Hamm wird am Halloween-Abend verstärkt im Stadtgebiet präsent sein und bei Bedarf konsequent einschreiten. Wer eine bedrohliche Situation erlebt oder beobachtet, kann jederzeit den Polizeinotruf 110 wählen.
Die Polizei Hamm wünscht allen kleinen und großen Halloween-Fans einen schaurig-schönen Abend - mit viel Spaß, aber ohne böse Überraschungen! (bf)
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