HZA-HH: 14 Jahre GefĂ€ngnis fĂŒr organisierte Schwarzarbeit / Drei Angeklagte wegen bandenmĂ€Ăigen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt verurteilt
07.06.2024 - 09:00:09Den Angeklagten wurde vorgeworfen, als Bande ein komplexes TĂ€uschungssystem der Schwarzarbeit genutzt zu haben, indem sie falsche Rechnungen eingebucht haben, um unter dem Deckmantel diverser Logistikfirmen Schwarzlohnzahlungen an ihre Arbeitnehmer zu verschleiern. Dadurch haben sie sich der Steuerhinterziehung sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten bzw. der Beihilfe hierzu schuldig gemacht
Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden den Angeklagten durch die umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des HZA Hamburg und der Steuerfahndung Hamburg nachgewiesen, mehrere Hundert BeschĂ€ftigte eingesetzt zu haben, ohne die erforderlichen Steuern und Sozialversicherungsabgaben an die entsprechenden Einzugsstellen abzufĂŒhren. Es ist dadurch ein sozialversicherungsrechtlicher Schaden in Höhe von 3,3 Millionen EUR entstanden. DarĂŒber hinaus sind noch 2,4 Millionen EUR Steuern hinterzogen worden.
Das Gericht folgte den AusfĂŒhrungen der Staatsanwaltschaft und verhĂ€ngte gegen den Hauptangeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sieben Monaten wegen Steuerhinterziehung in 13 FĂ€llen und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 35 FĂ€llen.
Die Mitangeklagten wurden wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in zwei FĂ€llen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fĂŒnf bzw. drei Jahren verurteilt.
AuĂerdem ordnete das Gericht an, dass zur Kompensation der verursachten Schadenssumme insgesamt 531.630 EUR aus dem Vermögen der TĂ€ter eingezogen werden sollen (sogenannte TatertrĂ€ge).
"Aus Sicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist dies nicht nur in Hinblick auf die relativ hohen Strafen ein herausragender Erfolg in einem Fall von WirtschaftskriminalitÀt." so der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg Ralf Deutschendorf.
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