Kriminalität, Polizei

BTrotz Zutrittsverbot für abfahrbereiten Metronom-Mann stößt Zugbegleiter im Eingangsbereich zu Boden-

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 10:46 Uhr, presseportal.de

Hamburg - Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll ein Mann (m.31) sich am 12.07.2026 gegen 19.15 Uhr, trotz ausdrücklichem Zutrittsverbots durch einen Zugbegleiter, für einen für die Abfahrt bereits abgefertigten Metronom-Zug am Gleis 12 im Hamburger Hauptbahnhof, gewaltsam Zutritt verschafft haben.

BPOL-HH: Trotz Zutrittsverbot für abfahrbereiten Metronom-Mann stößt Zugbegleiter im Eingangsbereich zu Boden- - Bild: presseportal.de
BPOL-HH: Trotz Zutrittsverbot für abfahrbereiten Metronom-Mann stößt Zugbegleiter im Eingangsbereich zu Boden- - Bild: presseportal.de

"Dazu soll der ivorische Staatsangehörige dem im Eingangsbereich des Metronom 82035 stehenden Zugbegleiter (m.59) einen so heftigen Stoß versetzt haben, dass der Geschädigte vom Eingangsbereich in das Zug-Innere zu Boden gefallen sein soll. Dabei erlitt der Metronom-Mitarbeiter Schürfwunden am Arm und verspürte auch später noch Schmerzen." Eine Behandlung durch eine RTW-Besatzung wurde aber abgelehnt.

Zuvor versuchte der Beschuldigte (31) den bereits abgefertigten Zug noch zu besteigen. Der später geschädigte Zugbegleiter musste dem Reisenden den Zutritt aufgrund der bereits durchgeführten Zugabfertigung verwehren, da unmittelbar die Zugabfahrt Richtung Bahnhof Harburg bevorstand.

"Völlig uneinsichtig soll sich der Reisende dann gewaltsam Zutritt zum Zug verschafft haben und den Zugbegleiter nochmals im Zug bei der Fahrkartenkontrolle heftig geschubst haben."

Zwischenzeitlich alarmierte Bundespolizisten konnten den bereits abgefahrenen Metronom bei Einfahrt im Bahnhof Harburg auf Gleis 3 in Empfang nehmen. Der Beschuldigte wurde vor Ort im Zug festgestellt und ein Fahrtausschluss des Zugbegleiters bundespolizeilich durchgesetzt. Die Personaldaten des Beschuldigten wurden festgestellt und fahndungsmäßig am Bahnsteig überprüft.

"Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen musste der Tatverdächtige vor Ort wieder entlassen werden."

Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.

"RC"

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