KriminalitÀt, Polizei

BPOLD-H: Nach Ermittlungen der Bundespolizei: Hohe Haftstrafen fĂŒr angeklagte WaffenhĂ€ndler

27.05.2026 - 13:40:29 | presseportal.de

Hannover/ OsnabrĂŒck/ Bad Bentheim - Am gestrigen Tag verurteilte das Landgericht OsnabrĂŒck fĂŒnf Angeklagte wegen des unerlaubten Handels mit halbautomatischen Schusswaffen bzw. unerlaubtem Waffenbesitz sowie im Hinblick auf zwei Angeklagte wegen aufenthaltsrechtlicher Straftaten zu Freiheitsstrafen zwischen jeweils einem Jahr und drei Monaten und vier Jahren und drei Monaten.

BPOLD-H: Nach Ermittlungen der Bundespolizei: Hohe Haftstrafen fĂŒr angeklagte WaffenhĂ€ndler - Foto: presseportal.de
BPOLD-H: Nach Ermittlungen der Bundespolizei: Hohe Haftstrafen fĂŒr angeklagte WaffenhĂ€ndler - Foto: presseportal.de

Die Grundlage fĂŒr die Verurteilung lieferten umfassende Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Hannover, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft OsnabrĂŒck gefĂŒhrt wurden. Wegen der besonderen GefĂ€hrlichkeit dieser Taten hatte die Bundespolizei im Juni 2025 eine sog. Besondere Aufbauorganisation mit zeitweise bis zu 200 eingesetzten Beamtinnen und Beamten eingerichtet, um die von den Angeklagten genutzten grenzĂŒberschreitenden Vertriebswege aufzudecken und insbesondere weitere Taten der Gruppierung zu unterbinden. Zu diesem Zeitpunkt war anzunehmen, dass die Gruppierung bereits mindestens 100 Schusswaffen nach Deutschland verbracht und schon 70 weitere bei MittelsmĂ€nnern in der TĂŒrkei bestellt hatte.

Am 5. Juli 2025 fĂŒhrten dann SpezialkrĂ€fte der Bundespolizei die Festnahme der Angeklagten durch. In der Folge ordnete der zustĂ€ndige Ermittlungsrichter gegen drei der zum damaligen Zeitpunkt Beschuldigten die Vollstreckung der Untersuchungshaft an. Bei den zeitgleich erfolgten Wohnungsdurchsuchungen sicherten die EinsatzkrĂ€fte zahlreiche Beweismittel, die nicht zuletzt aus polizeilicher Sicht die Bereitschaft der Angeklagten zu gewalttĂ€tigen und bewaffneten Auseinandersetzungen dokumentierten. So konnten sechs einsatzbereite Pistolen und eine hohe Anzahl an Munition in verschiedenen Kalibern sowie Schlag- und Hiebwaffen, wie z.B. Spring- und Einhandmesser, Machete, PrĂ€zisionsschleuder, mit GriffstĂŒck prĂ€parierte Eisenstange, sichergestellt werden. Einer der Angeklagten hatte sich zudem mit einer ballistischen Schutzweste ausgerĂŒstet. DarĂŒber hinaus wurden bei den Angeklagten zahlreiche gefĂ€lschte Dokumente sichergestellt, die z.B. zur Anmietung von Tatfahrzeugen genutzt und in einer speziell hierfĂŒr hergerichteten FĂ€lscherwerkstatt hergestellt wurden.

Den Anlass fĂŒr die Ermittlungen lieferten zunĂ€chst die wachsamen Augen von Bundespolizisten, die einen der Angeklagten am 25. Mai 2025 gegen 02.10 Uhr auf der B 402 im Bereich des ehemaligen GrenzĂŒbergangs Twist nach der Einreise aus den Niederlanden anhielten und kontrollierten. Der tĂŒrkische Staatsangehörige versuchte sich dann mit einem französischen Aufenthaltstitel zu legitimieren, der von den Beamten aber als FĂ€lschung erkannt wurde. Zudem wurde im Mobiltelefon des spĂ€teren Angeklagten eine Filmsequenz gesichert, die ihm als Werbevideo fĂŒr die VerĂ€ußerung von Waffen dienen sollte. Hierbei war der tĂŒrkische Staatsangehörige bei der VorfĂŒhrung von LadetĂ€tigkeiten an einer Pistole zu erkennen. Da dieser Angeklagte ĂŒber keinen Aufenthaltstitel fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland verfĂŒgte, wurde er nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen in die Niederlande zurĂŒckgewiesen.

Die folgende Auswertung der bei der Kontrolle erlangten Beweismittel legte dann die Annahme nahe, dass der tĂŒrkische Staatsangehörige alsbald versuchen wird, erneut unerlaubt nach Deutschland einzureisen, um sich in eine bereits zuvor von ihm genutzte Wohnung in Wuppertal zu begeben. TatsĂ€chlich konnte dieser Angeklagte dort nur wenige Tage spĂ€ter von ObservationskrĂ€ften angetroffen und nach Maßgabe gerichtlich erwirkter BeschlĂŒsse ĂŒberwacht werden. Die verdeckten Maßnahmen fĂŒhrten in der Folge zur Identifizierung der weiteren Angeklagten als MittĂ€ter. In deren Verlauf zeigte sich, dass die Angeklagten in Wuppertal einen geradezu florierenden Handel mit Schusswaffen und Munition betrieben, die sie ĂŒber MittelsmĂ€nner aus der TĂŒrkei bezogen.

Überwiegend handelte sich um Pistolen, die Ă€ußerlich denjenigen des Herstellers "Glock" entsprechen sollten, tatsĂ€chlich aber in illegalen WaffenwerkstĂ€tten in der TĂŒrkei produziert wurden. Als zentralen Ort fĂŒr ihre Verkaufsbestrebungen nutzten die Angeklagten das CafĂ© eines sog. Freundschaftsvereins in der Wuppertaler Innenstadt. Dort trafen sie sich nahezu tĂ€glich mit potentiellen Kunden, die sich fĂŒr den illegalen Erwerb von Waffen oder Munition interessierten. Nach polizeilicher Erkenntnislage war den Angeklagten der Verwendungszweck der Waffen im kriminellen Milieu durchaus bewusst. So fragte eine Kontaktperson einen der spĂ€teren Hauptangeklagten im Zuge von BestellaktivitĂ€ten: "Willst Du Deutschland den Krieg erklĂ€ren?". Dieser antwortete darauf: "Wir haben Krieg!".

Um die mit derartigen GeschĂ€ften verbundenen Risiken zu unterbinden, erfolgte dann am 5. Juli 2025 der Zugriff gegen die Angeklagten. Nach polizeilicher EinschĂ€tzung ist anzunehmen, dass auf diese Weise die illegale Einfuhr von mehreren hundert Schusswaffen und nicht zuletzt deren VerfĂŒgbarkeit innerhalb krimineller Bandenstrukturen frĂŒhzeitig unterbunden werden konnte.

Der zustĂ€ndige Einsatz- und Ermittlungsleiter der Bundespolizei, Helgo Martens, erklĂ€rte nach dem Urteil: "Derzeit ist zu beobachten, dass Deutschland zunehmend Zielland von illegal produzierten und somit gefĂ€lschten "Glock"-Pistolen wird, die offensichtlich fĂŒr gewalttĂ€tige Auseinandersetzungen krimineller Gruppierungen genutzt werden sollen. Im engen Zusammenwirken mit den Justizbehörden ist es uns nun erstmalig gelungen, die grenzĂŒberschreitenden Vertriebswege fĂŒr diese gefĂ€hrlichen Waffen aufzudecken und die in Deutschland verantwortlichen TĂ€ter zu ĂŒberfĂŒhren."

Der StĂ€ndige Vertreter der Bundespolizeidirektion Hannover, Andreas Meier erklĂ€rte, dass die umfangreichen Ermittlungen und der hohe Einsatz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten maßgeblich zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens beigetragen hĂ€tten. Er lobte ausdrĂŒcklich die professionelle und engagierte Arbeit aller beteiligten KrĂ€fte und zeigte sich außerordentlich zufrieden mit den durch das Landgericht OsnabrĂŒck ergangenen Urteilen. Diese setzten aus Sicht der Bundespolizei ein deutliches Zeichen im konsequenten Vorgehen gegen den illegalen Waffenhandel und organisierte grenzĂŒberschreitende KriminalitĂ€t.

RĂŒckfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Steffen Plohr
Tel: 0511/67675-4444
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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