RKiSH: Notfallversorgung in Gefahr: RKiSH warnt vor geplanter Kostendeckelung im Rettungsdienst - Geplante Finanzierungsbegrenzung gefÀhrdet die Sicherstellung der flÀchendeckenden Notfallversorgung
02.06.2026 - 10:00:18 | presseportal.de
Nach den aktuellen Planungen soll kĂŒnftig die vorgesehene Grundlohnsummenbindung des § 71 SGB V nicht nur den finanziellen Rahmen fĂŒr die Umsetzung der Notfallreform, sondern auch in der Anwendung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der Rettungsdienstfinanzierung setzen. Notwendige Investitionen in zusĂ€tzliche KapazitĂ€ten, digitale Infrastruktur, Leitstellenstrukturen und neue Versorgungsangebote könnten damit nicht mehr bedarfsgerecht refinanziert werden.
Aus Sicht der kommunalen TrĂ€ger entsteht daraus ein nicht lösbarer Zielkonflikt. WĂ€hrend Bund und LĂ€nder neue Anforderungen an die Notfallversorgung formulieren, wĂŒrden die hierfĂŒr erforderlichen Kostensteigerungen gleichzeitig einer gesetzlichen Begrenzung unterliegen. Damit wĂŒrde die sogenannte Grundlohnsummenbindung faktisch zur Obergrenze fĂŒr Kostenentwicklungen im Rettungsdienst, im Krankentransport sowie in den Leitstellen. ZusĂ€tzlich ist fĂŒr die Jahre 2027 bis 2029 durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein weiterer Abschlag von einem Prozent vorgesehen.
"Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und kein frei steuerbares Versorgungssystem. Unsere Kosten ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben, tariflichen Verpflichtungen und dem tatsĂ€chlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung. Wenn die Refinanzierung kĂŒnftig kĂŒnstlich begrenzt wird, entsteht zwangslĂ€ufig eine dauerhafte Unterdeckung. Das gefĂ€hrdet die LeistungsfĂ€higkeit des gesamten Systems", erklĂ€rt RKiSH-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Sönke Lase.
Die RKiSH weist darauf hin, dass der Rettungsdienst ein dauerhaft vorzuhaltendes HochverfĂŒgbarkeitssystem ist. Personal, Rettungsmittel, Leitstellen sowie technische und digitale Infrastruktur mĂŒssen jederzeit bedarfsgerecht verfĂŒgbar sein - unabhĂ€ngig von der konkreten Einsatzanzahl. Gerade in einem FlĂ€chenland wie Schleswig-Holstein mit lĂ€ndlichen Regionen, Inseln und Halligen kann Versorgungssicherheit nicht allein unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bewertet werden, sondern nur durch entsprechende Vorhaltungen gewĂ€hrleistet werden.
Nach der Rettungsdienststatistik des Landes Schleswig-Holstein beliefen sich die Gesamtkosten des Rettungsdienstes im Jahr 2023 auf rund 367 Millionen Euro. Landesweit standen 259 Rettungswagen, 106 Krankentransportwagen sowie 49 Notarzteinsatzfahrzeuge an 138 Rettungs- und Notarztwachen bereit.
Die Kostensteigerungen im Rettungsdienst sind nicht Ausdruck mangelnder Wirtschaftlichkeit, sondern nach Auffassung der RKiSH vor allem Folge gesetzlicher, tariflicher und struktureller Entwicklungen. Rund 80 Prozent der Kosten entfallen auf tarifgebundene Personalkosten.
Daneben fĂŒhren höhere Anforderungen an Qualifikation, Fortbildung, Digitalisierung, Dokumentation, Cybersicherheit sowie die technische Ausstattung von Rettungsmitteln und Leitstellen zu deutlich höheren Aufwendungen und steigern die Kosten ĂŒber das normale MaĂ. Gleichzeitig ĂŒbernimmt der Rettungsdienst zunehmend Aufgaben, die durch VerĂ€nderungen der Krankenhauslandschaft und den RĂŒckzug anderer ambulanter Versorgungsangebote entstehen.
Die demografische Entwicklung, die zunehmende Inanspruchnahme des Rettungsdienstes sowie VerĂ€nderungen der Krankenhauslandschaft machen zusĂ€tzliche Fahrzeugvorhaltungen erforderlich. Neue Rettungswachen, mehr verfĂŒgbare Rettungsfahrzeuge und erweiterte LeitstellenkapazitĂ€ten dienen der Sicherstellung gesetzlicher Hilfsfristen und einer flĂ€chendeckenden Versorgung.
DarĂŒber hinaus erwarten Bund und LĂ€nder zu Recht eine grundlegende Modernisierung der Notfallversorgung. Der Aufbau telemedizinischer Strukturen, digitale Einsatz- und Dokumentationssysteme, sektorenĂŒbergreifende Versorgungsplattformen sowie moderne Leitstellen erfordern erhebliche Investitionen und Betriebskosten. Werden diese Aufwendungen nicht refinanziert, drohen politisch gewollte Reformen an ihrer Finanzierung zu scheitern.
"Die geplante Regelung verkennt die tatsĂ€chliche Kostenstruktur des Rettungsdienstes", betont Jan OsnabrĂŒgge, stellvertretender GeschĂ€ftsfĂŒhrer und Fachbereichsleiter Recht und Tarif der RKiSH. "Die notwendigen Vorhaltungen sind gesetzlich vorgegeben. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an QualitĂ€t, Digitalisierung und Versorgungssicherheit kontinuierlich. Eine Finanzierung nach gedeckelten Pauschalen wird diesen Rahmenbedingungen nicht gerecht. Somit bleibt: Wer die Leistung bestellt, muss sie auch bezahlen!"
Die RKiSH sieht zudem einen grundlegenden Konflikt zwischen dem landesrechtlich geregelten Sicherstellungsauftrag der Kreise und kreisfreien StĂ€dte und den geplanten bundesrechtlichen Finanzierungsregelungen. Die Kommunen bleiben verpflichtet, eine flĂ€chendeckende Notfallversorgung sicherzustellen - auch dann, wenn tatsĂ€chliche Kostensteigerungen kĂŒnftig nicht mehr vollstĂ€ndig refinanziert werden.
Aus Sicht der RKiSH berĂŒhrt dies zugleich das verfassungsrechtlich verankerte KonnexitĂ€tsprinzip. ZusĂ€tzliche Aufgaben, höhere QualitĂ€tsstandards oder neue Vorhaltepflichten mĂŒssen dauerhaft finanziell abgesichert werden. Andernfalls drohen strukturelle Defizite in kommunalen Haushalten und ein Investitionsstau bei dringend notwendigen Zukunftsprojekten.
Völlig unberĂŒcksichtigt bleiben zudem die Herausforderungen der kommenden Jahre. Eine resiliente und auch in Sondersituationen leistungsfĂ€hige auĂerklinische Notfallversorgung ist vor dem Hintergrund erwarteter Einsatzsteigerungen von bis zu 50 Prozent bis zum Jahr 2040 kaum mit zusĂ€tzlichen Finanzierungsbegrenzungen vereinbar.
Die RKiSH fordert daher Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Erforderlich sind insbesondere eine auskömmliche Finanzierung der Vorhalte- und Investitionskosten, die verlĂ€ssliche Refinanzierung tariflicher Entwicklungen sowie Regelungen, die den besonderen Vorhaltecharakter des Rettungsdienstes angemessen berĂŒcksichtigen.
"Politik und Gesellschaft erwarten zu Recht einen Rettungsdienst, der digitaler, vernetzter, resilienter und leistungsfĂ€higer wird. Diese Ziele teilen wir ausdrĂŒcklich. Sie werden aber nur erreichbar sein, wenn die Finanzierung mit den tatsĂ€chlichen Anforderungen Schritt hĂ€lt. Wer Versorgungssicherheit erwartet, muss auch die Voraussetzungen dafĂŒr dauerhaft finanzieren", so Lase abschlieĂend.
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Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH
Christian Mandel
Presse- und Unternehmenssprecher
Telefon: 0172.823 95 58 oder 0481.787 66 422
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