Schwarze Heckleuchten werden PKW-Fahrer zum VerhÀngnis
28.10.2023 - 21:48:34Auf den Leuchten war eine E-Kennung aufgebracht. Solche E-Nummern werden nach einer positiv abgeschlossenen lichttechnischen PrĂŒfung erteilt. In dem entsprechenden Gutachten ist aufgefĂŒhrt, dass fĂŒr diese E-Nummer zwei Varianten genehmigt wurden ("Clear" und "All Smoke").
In der Regel werden von den PrĂŒforganisationen bei solchen lichttechnischen Untersuchungen auch Lichtbilder der PrĂŒfmuster gefertigt, so auch in diesem Fall.
Durch den Abgleich mit den Fotos der PrĂŒfmuster kann zweifelsfrei nachvollzogen werden, dass die an dem Skoda verbauten Leuchten keinem genehmigten Typ entsprechen. Die Heckleuchten an dem kontrollierten Fahrzeug sind eindeutig dunkler als die beiden geprĂŒften Varianten.
Da an den Leuchten des Skoda keine Anhaltspunkte fĂŒr eine nachtrĂ€gliche VerĂ€nderung der Abschlussscheibe wie z.B. bekleben mit schwarzer Folie oder besprĂŒhen oder fluten mit schwarzem Lack festgestellt wurde, muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Zubehörleuchten um TotalfĂ€lschungen handelt.
Gegen den Fahrer des Skoda und den Hersteller der Leuchten wurden Strafverfahren wegen UrkundenfÀlschung eingeleitet. Da es sich bei den Leuchten um Tatprodukte einer Straftat handelt, werden diese zudem sichergestellt und in der Regel nach Abschluss der Verfahren vernichtet. Ferner erlischt durch den Einbau nicht genehmigter Leuchteinheiten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Im Internet werden dunkle Fahrzeugleuchten jeglicher Art fĂŒr nahezu jeden Fahrzeugtyp angeboten. Viele der angebotenen dunklen Leuchten sind in dieser Form jedoch nicht genehmigt. Die Leuchten werden oftmals mit Formulierungen wie "Mit E-PrĂŒfzeichen: Zugelassen im Bereich der StVZO" angepriesen. Hierdurch wird eine nicht vorhandene LegalitĂ€t des Produktes im Bereich des öffentlichen StraĂenverkehrs vorgetĂ€uscht. Die professionelle Herstellung und die vorhandenen Genehmigungszeichen vermitteln den KĂ€ufern und FahrzeugeigentĂŒmern, aber auch kontrollierenden Polizeibeamten sowie Kfz-SachverstĂ€ndigen das Bestehen eines genehmigten Typs.
Der Endabnehmer, der gezielt vermeintlich genehmigte Zubehörteile erwirbt und auch die OnlinehÀndler, die in der Regel ZwischenhÀndler sind, werden von den Herstellern betrogen.
So auch der FahrzeugfĂŒhrer im aktuellen Fall. Das Erkennen einer solchen FĂ€lschung erfordert besonderes Fachwissen und besondere Erfahrungswerte im Hinblick auf diese Thematik. FĂŒr den Fahrer dĂŒrfte demnach eine subjektive Vorwerfbarkeit nicht gegeben sein, weshalb er höchstwahrscheinlich nicht mit strafrechtlichen Konsequenten rechnen muss.
Die ProduktionsstĂ€tten und Hauptsitze der Herstellerfirmen befinden sich oft in LĂ€ndern auĂerhalb der EU, was die Ermittlungen Sanktionsmöglichkeiten erschwert.
Bei nicht geprĂŒften lichttechnischen Einrichtungen ist unter anderem der ordnungsgemĂ€Ăe Lichtaustritt hinsichtlich IntensitĂ€t und Abstrahlwinkel nicht nachgewiesen. Um daraus resultierenden Gefahrensituationen im StraĂenverkehr vorzubeugen rĂ€t die Polizei dazu, sich im Vorfeld eines Kaufs solcher dunklen Fahrzeugleuchten ausfĂŒhrlich ĂŒber die ZulĂ€ssigkeit der Teile zu erkundigen. Im Zweifel sollte besser der Kauf einer etwas helleren Leuchte in ErwĂ€gung gezogen werden.
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