Veröffentlicht am: 06.08.2025 um 06:51 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Augsburg/Schwaben - Einen Kleintransporter mit insgesamt 45 Hunden stoppten Zöllner des Hauptzollamts Augsburg kĂŒrzlich auf der BAB 8 Anschlussstelle Leipheim. Der Transporteur verstieĂ gegen tierschutzrechtliche Transportanforderungen. Das Fahrzeug bot nicht ausreichend Platz fĂŒr alle Tiere. Die Beamten zogen den Kleintransporter mit rumĂ€nischer Zulassung aus dem flieĂenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren. Der Fahrer gab an, 45 Hunde von RumĂ€nien nach England zu transportieren. Bei allen Hunden konnten die jeweils notwendigen Impfungen nachgewiesen werden. Bei der Kontrolle der LadeflĂ€che stellten die Zöllner jedoch eine unzureichende GröĂe einiger Transportboxen fest. Die vom Transport unterrichtete Autobahnpolizei GĂŒnzburg setzte sich mit dem zustĂ€ndigen VeterinĂ€ramt GĂŒnzburg in Verbindung. Die hinzugezogene Mitarbeiterin konnte durch Umsetzung der unterschiedlich groĂen Hunde einen Transport in ausreichend groĂen Boxen fĂŒr 43 Tiere sicherstellen. Zwei Hunde mussten aufgrund des mangelnden Platzangebots vorĂŒbergehend im Tierheim untergebracht werden. Diese wurden einige Tage spĂ€ter abgeholt. Gegen den Transporteur wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Das VeterinĂ€ramt GĂŒnzburg weist darauf hin, dass bei allen Tiertransporten, ob innergemeinschaftlich in der EU oder aus DrittlĂ€ndern, tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen erfĂŒllt werden mĂŒssen. In oben beschriebenen Fall wurden die tierschutzrechtlichen Transportanforderungen nicht eingehalten.