HZA-D: Zoll ĂŒbergibt deutlich zu jungen Hund mit gefĂ€lschten Papieren an Tierheim / Reisende am Flughafen DĂŒsseldorf wollte Hund am Zoll vorbeischmuggeln
Veröffentlicht am: 11.05.2026 um 09:47 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSDoch bei der Durchsicht der Unterlagen wurden die Zöllner stutzig. Laut den Papieren sollte der Hund neun Monate alt sein. Allerdings wirkte das Tier sehr klein fĂŒr dieses Alter. Bei der Kontrolle der ZĂ€hne stellte eine Beamtin fest, dass der Hund noch seine MilchzĂ€hne besaĂ und somit höchstwahrscheinlich deutlich jĂŒnger war. Aufgrund dieser Hinweise verstĂ€ndigten die Zollbeamten das zustĂ€ndige VeterinĂ€ramt. Dieses ordnete die QuarantĂ€ne des kleinen Hundes zur ĂberprĂŒfung des Alters und der Richtigkeit der Dokumente an. Das Tier wurde schlieĂlich an ein Tierheim ĂŒbergeben, welches ihn zur ĂberprĂŒfung mitnahm.
Das Ergebnis dieser ĂberprĂŒfung lieĂ dann auch die Zöllner mit dem Kopf schĂŒtteln. Das Tier sei maximal zwei bis drei Monate alt, verfĂŒge nicht ĂŒber die notwendigen Impfungen und zudem seien die vorgelegten Papiere mutmaĂlich gefĂ€lscht. Dies hat zur Folge, dass der Hund mindestens drei Monate in QuarantĂ€ne verbringen muss und nach allen erforderlichen Impfungen und Untersuchungen entweder an die Halterin zurĂŒckgegeben oder vermittelt wird. Ob die Reisende ihren Hund nach dieser Zeit wieder in Empfang nimmt, steht noch aus, die Kosten fĂŒr die Unterbringung, Verpflegung und alle Untersuchungen wird sie aber auf jeden Fall zahlen mĂŒssen.
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