HZA-DD: Zoll entdeckt über 30 Pythonhäute in Luftfrachtsendung
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 12:47 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSDas Paket war laut Versandunterlagen mit einem Gewicht von 13 Kilogramm und einem Warenwert von 160 US-Dollar von Indonesien nach Albanien adressiert. Als Inhalt waren "Fashion jacket and batik cotton" (Modejacke und Batikstoff auf Baumwolle) deklariert. Tatsächlich fanden die Beamten blau, rot und schwarz eingefärbte Tierhäute mit einer Länge von 340 bis 450 Zentimetern sowie vier weitere Stoffstücke.
Die Häute wiesen ein für Pythonleder typisches Muster auf. Da die erforderlichen artenschutzrechtlichen Dokumente für die Durchfuhr durch die Europäische Union fehlten, wurde die gesamte Sendung beschlagnahmt.
Die Familie der Pythons (Pythonidae spp.) ist gemäß der EU-Artenschutzverordnung im Anhang B (WA II) gelistet und unterliegt damit entsprechenden artenschutzrechtlichen Handelsbeschränkungen.
Artenschutz kennt keine Grenzen:
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. In der EU gilt ergänzend die EU-Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97. Je nach Schutzstatus der betroffenen Art sind für die Ein-, Aus- und Durchfuhr entsprechende Genehmigungen und Dokumente erforderlich. Auch Erzeugnisse aus geschützten Tierarten, wie beispielsweise Leder und Tierhäute, können diesen Regelungen unterliegen.
Mögliche rechtliche Konsequenzen:
Verstöße können je nach Sachverhalt mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für bestimmte artenschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten zuständig und entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit über die Ahndung.
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